Zitat von Kallias Grob gesagt, kann das städtische Bauwesen auf drei Arten geregelt werden: 1 durch den Markt ("individualistisch") 2 durch Bauvorschriften und Flächennutzungspläne ("rechtsstaatlich") 3 durch politische Einzelentscheidungen ("absolutistisch")
Ich sehe da kein Nebeneinander: Innerhalb der von 2. und 3. vorgegebenen Rahmenbedingungen (plus vieler anderer nicht-staatlicher Rahmenbedingungen!) agiert der Markt.
Was 2. betrifft, dürfte die Mehrzahl der Bauvorhaben in Deutschland übrigens nur nach Bauvorschriften erfolgen, d.h. ohne Bebauungsplan. Letztere sind nämlich nur für Teile von Gemeinden beschlossen worden (meist für Neubaugebiete). Ansonsten gilt der §34 des Baugesetzes, d.h. ein Neubau muß sich (die Details fallen in den Ermessensspielraum der Baubehörde, sind aber gerichtlich überprüfbar) an den ringsum schon vorhandenen Gebäuden orientieren.
Zitat Meine Skepsis richtete sich gegen Nr. 3, nicht gegen 2.
Nachvollziehbar, aber zu Unrecht. In der Praxis gibt es wenig Probleme mit den (sachlich unvermeidbaren) Einzelfällen nach 3. Weil es da fast immer eine öffentliche Diskussion gibt, weil es sehr transparent zugeht, weil die Gerichte hier recht gut arbeiten.
2. kann dagegen durchaus problematisch sein. Einerseits enthalten Bebauungspläne oft viel zu häufig und tiefgreifend Detailregelungen, die m. E. unnötig und übermäßig in die Eigentumsrechte der Bauherren eingreifen. Da wird z. T. vorgeschrieben, welche Blumen im Vorgarten zulässig sind! Und andererseits wird da politischer Schindluder getrieben. Da werden Grundstücke so klein geschnitten, daß die Stadtregierung sicher sein kann, daß sich nicht "politisch unzuverlässige" Wähler ansiedeln werden. Oder es werden "Öko"-Auflagen ohne Ende gemacht, so daß am Ende ein hoher grüner Wähleranteil gesichert ist (weil sich nur noch Fanatiker dort ein Haus kaufen und diese Auflagen akzeptieren). Und dies geht natürlich alles zu Lasten der Grundstücksbesitzer, die wegen dieser Baurechtseinschränkungen deutlich weniger Verkaufserlös erzielen können.
Ich fände es gut, wenn man den Bereich 2. entschärfen könnte. D.h. wenn im Bundesbaugesetz definiert wird, daß im Bebauungsplan nur wesentliche und notwendige Rahmenbedingungen stehen dürfen (Gebäudehöhen, Bebauungsdichte ...).
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