Zitat von Zettel Wenn ein Bebauungsplan für, sagen wir, eine historische Altstadt Häuer vorsieht, die im Stil dort hineinpassen (ich denke mir, daß es so etwas geben muß, weiß es aber nicht), dann wird es schon schwieriger. Dann muß im Einzelfall entschieden werden (paßt ein halbwegs historisch aussehendes Geschäft noch, auf dem groß "Tchibo" steht?)
Diese Art von Entscheidung gehört noch zu Nr. 2, den allgemeinen Bauvorschriften. Selbstverständlich muß geprüft werden, ob ein Bauplan den Bestimmungen entspricht. Solche Bestimmungen sind mal präziser (Durchmesser von Fallrohren oder dgl.) und mal informeller (Stil der Altstadt). Dennoch ist die Vorgabe da. Schon bei der anfänglichen Bauplanung kann man die Architekten anweisen, diesem Stil zu entsprechen. Die Behörde hat nur die Aufgabe zu entscheiden, ob die Abweichungen vom Stil akzeptabel sind; das ist eine Ermessensentscheidung bei der Anwendung eines vorgegebenen Kriteriums - und keine politische Entscheidung nach einem ad hoc herbeigezogenen "Interesse der Stadt".
Die Art von Einzelfallentscheidung, die Ihnen wie mir scheint vorschwebt, hat eine ganz andere Natur. Stellen Sie sich vor, jemand möchte in Frankfurt/Main in der Hochhausgegend noch so einen Turm bauen. Die neue Stadtbaudirektorin Dr. Grünefrau-Verbietersen findet, Hochhäuser seien aufgrund ihrer frauenfeindlichen Symbolik nicht im Interesse der Stadt und stoppt das Projekt. Gegen solche Methoden habe ich etwas! Und nichts anderes scheint mir in New York vorzuliegen; abgesehen von dem unmaßgeblichen Umstand, daß ich dort die moralischen Bedenken teile und in dem fiktiven Frankfurter Beispiel nicht. Zitat von Zettel Und wenn es sich um seltene Bauprojekte handelt, dann tritt die Einzelfallentscheidung in den Vordergrund. So scheint es mir im jetzigen Fall zu sein. Ich vermute, daß in wenigen Städten die Baupläne [recte: Bebauungspläne] ausweisen, wo eine Moschee gebaut werden darf oder, sagen wir, ein Wellness-Center. Da müssen die Stadtparlamente zusammen mit den Behörden entscheiden, ob das paßt, ob es im Interesse der Stadt ist usw.
So speziell sollten die Bebauungspläne auch nicht sein. Geplant ist an der Park Street 51 eine Einrichtung mit Schwimmbad und einem Saal für 1000-2000 Besucher. Vergleichbare Einrichtungen dürfte es in Manhattan schon geben (ich war noch nie dort ), und daher sehe ich die Seltenheit, die ein Spezialvorgehen nötig machen würde, eigentlich nicht. Zitat von Zettel Sie haben ja solche Fälle am Riesenrad-Beispiel auch eingeräumt.
Tja, es schwächt immer die eigene Position, wenn man einräumt, daß es mehrere Instrumente gibt, die ihren jeweiligen guten Anwendungsbereich haben; jeder Monoinstrumentalist sieht dann einen Finger, der in seine Richtung zeigt, und an dem er kräftig ziehen kann.
Herzliche Grüße, Kallias
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