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Zettel
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25.08.2010 21:40 |
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Zitat von Dagny Es erstaunt mich, dass Wamba hier so streng ist: Solange es nur um Texte geht, die im politischen Kontext verwendet werden, ist (imho) davon auszugehen, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch ausgibiges Zitieren decken sollte. - Aber gut, Wamba muss das natuerlich selber wissen und handhaben.
Es handelte sich, liebe Dagny, um eine Fotokopie des kompletten Artikels. Das verletzt eindeutig das Copyright.
Der "Spiegel" hat den Text bisher nicht für "Spiegel-Online" freigegeben, weil er - das ist die eine Möglichkeit - möchte, daß die Leute aufgrund der öffentlichen Diskussionen das Heft kaufen oder den Artikel via "Spiegel-Online" kaufen. Durch die illegale Kopie entsteht also dem "Spiegel"-Verlag ein unmittelbarer wirtschaftlicher Schaden; und wenn man darauf aufmerksam wird, dann wird man vermutlich seine Anwälte darauf ansetzen. Seien Sie mir nicht böse - aber ich habe wirklich keine Lust darauf, daß ZR und dieses Forum da hineingezogen würden. ZR ist ja kein unbekannter kleiner Blog; beispielsweise liest auch der "Spiegel" mit.
Es könnte auch - zweite Möglichkeit - sein, daß der "Spiegel" die Rechte von dva nur für sich erworben hat und nicht auch für "Spiegel-online".
Daß das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ausgiebiges Zitieren erlaubt, habe ich übrigens nicht gefunden, als ich versucht habe, mich über dieses Thema zu informieren. Erlaubt sind kurze Zitate, und es muß deutlich sein, daß sie in einem argumentativen Kontext stehen. Daß man also zitiert, um Stellung zu nehmen, und nicht nur einfach den geschützten Text verbreiten will.
Wenn Sie Recht haben, würde mich das allerdings sehr freuen, denn dann könnte Wamba künftig großzügiger sein. Kennen Sie die Gerichtsentscheidungen, die das beinhalten, was Sie schreiben?
Herzlich, Zettel
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