Zitat von ZettelFalls Sie Ihre Quelle dafür, daß Deutschland, die USA, Israel usw. keine Anträge im Bereich immaterielles Weltkulturerbe gestellt haben, noch finden, dann würde ich mich freuen, wenn Sie das mitteilten. Ein Link zur UNESCO genügt da leider nicht.
Wer, wenn nicht die UNESCO, soll den da kompetent sein? Und wie soll ich das beweisen? Wie kann man nachweisen dass etwas nicht stattgefunden hat.
Beispielsweise mit einer vollständigen Liste der Anträge? Indem etwa auf dieser Liste Deutschland und so weiter nicht vorkommen?
Zitat von vielleichteinlinkerEs wäre recht einfach die Anträge herauszusuchen, vielleicht möchten Sie das ja noch machen.
Zettel hat jetzt schon mehrfach erklärt, dass er diese Anträge nicht gefunden hat. Wenn Sie eine Liste der Anträge gefunden haben, dann würden wir uns alle über einen direkten Link freuen.
Öhm, das ist die Liste, welche Staaten sich wie zur Konvention zum Schutz immaterieller Kulturgüter stellen - aber ob ein Staat diese Konvention ratifiziert hat oder nicht, hat wenig damit zu tun, ob er einen Antrag gestellt hat, dass ein bestimmtes Kulturgut geschützt werden soll oder nicht. Diese Liste hilft uns also überhaupt nicht weiter. Haben Sie noch andere Informationen gefunden?
-- La historia claramente demuestra que gobernar es tarea que excede la capacidad del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
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