Sie haben hier mehrfach ausführlich begründet, warum Sie die Machenschaften von Wikileaks ablehnen. Vielfach beziehen Sie sich dabei auf den Rechtsstaat, z.B. hier
Zitat von ZettelRechtsbruch ist nur dann gerechtfertigt, wenn es ein höherwertiges Gut zu schützen gilt. Also gegen eine Diktatur, um deren Verbrechen öffentlich zu machen. In Ausnahmefällen vielleicht auch einmal in einem demokratischen Rechtsstaat; etwa dann, wenn dessen politischer Führer selbst Rechtsbruch begeht oder - wie Nixon - anordnet.
der von Wikileaks beschädigt/unterlaufen/ausgehölt wird. Für sich isoliert betrachtet ist das ja auch so. Das Problem ist nur, dass der Rechtsstaat nicht nur von Wikileaks, sondern von allen Seiten, u.a. vom Staatsapparat selbst attackiert wird. Das betrifft die weitgehende Straffreiheit für typischerweise von Frauen begangenen Straftaten (Personenstandsfälschung, Kindesentziehung), die regelmäßige und vorhersehbare strafrechtliche Privilegierung von fremdrassigen Tätern (Sie kennen genügend Fälle, da muss ich keine Beispiele aufführen) oder die systematische Anwendung der U-Haft als Mittel zur Bekämpfung missbeliebiger Personengruppen (Sie wissen schon welche). Vom den vollkommen außerhalb der Gesetze und jedweder anderen Kontrolle agierenden Jugendämtern gar nicht zu reden.
Auch das Sexualstrafunrecht wird gern genutzt, um die Axt an den Rechtsstaat zu legen. Uns wird nun schon monatelang vorgeführt, wie die Justiz mal eben so das berufliche und soziale Leben Kachelmanns zerstört. Selbst wenn er freigesprochen werden sollte (spätestens im Rückspiel wird das der Fall sein), ist er durch den Prozess so schwer geschädigt, dass nichts mehr so sein wird wie es war. Ein Fachmann hat vorgestern in den RTL-Nachrichten festgestellt, dass Kachelmann auch im Fall eines Freispruchs ungefähr 90% der Verteidigungskosten aus der eigenen Tasche bezahlen muss; dazu noch die irreparable Rufschädigung.
Ähnlich liegt es im Fall Assange. Dabei ist es egal, ob der Staat sich bei diesem Hexenprozess auf das kodifizierte Recht stützt, auf höchstrichterliche Rechtsprechung oder die Worte Alice Schwarzers. So oder so ist dieses Verfahren eine Verhöhnung des Rechtsstaatsprinzips. Wenn nicht die nachgewiesene Tat, sondern das Gefühl Grund für einen internationalen Haftbefehl ist, dann fragt man sich schon wer mehr Schaden anrichtet, die Justiz oder ihr Opfer. Ich tippe auf Justiz.
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