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Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 33 Antworten
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Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"  
Zettel

Beiträge: 20.200


10.12.2010 17:05
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Antworten

Zitat von Zettel
Ist es nicht so, daß man bisher vorausgesetzt hat: Wer nicht einverstanden ist, der wird das Betreffende eben nicht tun. Es sei denn, er oder sie wird dazu gezwungen; und dafür muß dann der Beweis geführt werden - Spuren von Gewaltanwendung, das Glaubwürdigmachen einer Drohung. Auch wer sich nicht wehren kann, wird oft immer noch um Hilfe rufen können usw.


Hier ist der Paragraph 177 StGB (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung):

Zitat
Wer eine andere Person
mit Gewalt,
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
das Opfer
bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Themen Überblick
Betreff Absender Datum
Vergewaltigung auf schwedisch Zettel09.12.2010 22:04
RE: Vergewaltigung auf schwedisch vielleichteinlinker09.12.2010 23:32
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Hermann09.12.2010 23:36
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Zettel10.12.2010 00:44
RE: Vergewaltigung auf schwedisch vivendi10.12.2010 02:26
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Zettel10.12.2010 04:55
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Zettel10.12.2010 04:58
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Meyer209.12.2010 23:49
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Hermann10.12.2010 15:24
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Zettel10.12.2010 15:49
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Zettel10.12.2010 15:46
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Meyer210.12.2010 20:02
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Zettel11.12.2010 18:35
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Meyer211.12.2010 18:52
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Zettel11.12.2010 19:03
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Nola11.12.2010 22:41
RE: keine Katastrophe in Schweden Nola12.12.2010 09:29
RE: keine Katastrophe in Schweden Calimero12.12.2010 15:09
RE: keine Katastrophe in Schweden Gansguoter12.12.2010 16:20
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Meyer212.12.2010 12:18
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Gansguoter12.12.2010 12:34
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Nola12.12.2010 12:52
RE: Vergewaltigung auf schwedisch R.A.10.12.2010 15:24
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Zettel10.12.2010 16:03
RE: Vergewaltigung auf schwedisch R.A.10.12.2010 16:28
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Zettel10.12.2010 16:50
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Zettel10.12.2010 17:05
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Uwe Richard10.12.2010 22:37
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Zettel10.12.2010 23:42
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Zettel11.12.2010 01:36
RE: Vergewaltigung auf schwedisch KaterKarlo10.12.2010 20:20
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Muyserin16.12.2010 14:42
RE: Vergewaltigung auf schwedisch R.A.16.12.2010 14:51
RE: Vergewaltigung auf schwedisch Muyserin16.12.2010 15:13
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