Zitat Es ist schon richtig, daß wir es nicht im strengen Sinne wissen können. Es wäre aber gegen jede Vernunft und Erfahrung anzunehmen, daß sie überhaupt keine Unterstützung findet.
das war ja auch Tenor meiner Äußerung. - Das Entscheidende ist ja auch nicht, dass ein Islamgelehrter der klagenden Frau mit dem Verweis auf den Koran widersprochen hat.
Das Entscheidende ist doch etwas anderes: Wenn jemand auftritt oder sich beschwert oder eine Anzeige erstattet, weil er unwillentlich das Wort "Schwein" oder "Schinken" mit seinen muslimischen Ohren hören musste, dann sollte das eigentlich zu der gleichen Reaktion führen, die es gäbe, wenn ich zur Polizei ginge und zur Anzeige brächte, dass kleine grüne Männchen nachts auf meiner Bettdecke spazierengehen. Man würde zurecht meine geistige Gesundheit in Frage stellen. - Hier aber wird diese ebenso absurde Klage insoweit ernstgenommen, dass alle möglichen Leute sich ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Beleidigung durch das Hörenmüssen bestimmter Wörter möglich ist. Der Lehrer muss sich rechtfertigen, die Schulverwaltung verspricht juristischen Beistand, der Islamgelehrte sagt nicht "Sie haben einen an der Waffel", sondern begründet ernsthaft aus dem Koran, warum das Wort zu hören erlaubt sei und so fort. Das ist doch die verrückte Welt!
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