Zitat Daß die Polizei offenbar zunächst einmal die Anzeige entgegengenommen hat, ist nicht zu beanstanden; denn es ist ja nicht Sache der Beamten, so etwas juristisch zu prüfen.
Also, wenn hier jemand zur Polizei geht und sagt: "Ich will Anzeige erstatten, weil der Lehrer meines Kindes das Wort "Eichhörnchen" benutzt", dann wird eine solche Anzeige wohl gar nicht angenommen werden können, weil schon die Polizei sagen wird, das kein Rechtsgut verletzt ist.
Zitat Daß ein Moslem-Funktionär Stellung nimmt, auch nicht. Man weiß ja auch nicht, ob sie das von sich aus getan haben oder auf Anfrage von Journalisten.
Es ist aber das Erstaunliche, dass der Islamgelehrte sich des Falles ernsthaft annimmt - anstatt zu sagen: "Hören Sie mal, das ist ein derartig hanebüchener Schwachsinn, mit dem weder ich meine Zeit vertun will noch sie das tun sollten."
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