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Zitat von Zettel
Zitat von Uwe Richard Bauchschmerzen hin oder her, wie wollen Sie rechtlich begründen, Frauen von der BW fernzuhalten.
Wie wird eigentlich juristisch begründet, daß Frauen der (ja nach wie vor bestehenden, nur jetzt ausgesetzten) Wehrpflicht nicht unterworfen sind?
Das BverfG hebt darauf ab, unter der Voraussetzung, dass ich als Nichtjurist das richtig interpretiere, verstehen tue ich es eh nicht, dass das Ganze wohl historische Gründe ... etc. bla bla ... habe, und im übrigen keine rechtliche, sondern doch eher eine politische Frage wäre.
In allen neueren Entscheidungen hat das BverfG, weise, wie es nunmal ist , Klagen, die diesen Punkt betreffen nicht zugelassen (Formfehler, nicht richtig ausgearbeitet). Clever, gell? http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20...2bvl000599.html http://www.bverfg.de/entscheidungen/lk20...2bvl000202.html
Zitat von Zettel Es gibt da nach meiner Erinnerung ein höchstrichterliches Urteil; aber ich weiß nicht mehr, wie die Richter es fertigbrachten, die Wehrpflicht nur für Männer mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes in Einklang zu bringen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf männliche Bürger keinen Verfassungsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 12, 45 <52 f.>; 48, 127 <161, 165>). Zur Begründung hat es ausgeführt, dass Art. 73 Nr. 1 GG und Art. 12 Abs. 3 GG gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG hätten (vgl. BVerfGE 12, 45 <52>). Die Literatur ist ihm hierin praktisch einmütig gefolgt (K. Ipsen/J. Ipsen, in: Dolzer/Vogel, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 12a Rn 32 - Zweitbearbeitung 1976; Heun, in: Dreier, Grundgesetz, Band I, 1996, Art. 12a Rn 36; Gornig, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz, Band 1, 4. Auflage 1999, Art. 12a, Rn 24 f.; Kokott, in: Sachs, Grundgesetz, 2. Auflage 1999, Art. 12a Rn 4; Gubelt, in: von Münch/Kunig, Grundgesetz, Band 1, 5. Auflage 2000, Art. 12a Rn 26; Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 5. Auflage 2000, Art. 12a Rn 3; Scholz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Band II, Art. 12a Rn 195 - Stand März 2001; a.A. Ekardt, Wehrpflicht nur für Männer - vereinbar mit der Geschlechteregalität aus Art. 79 Abs. 3 GG?, DVBl 2001, S. 1171).
Mit freundlichem Gruß -- „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ – sagt Ingeborg Bachmann
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