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fedchan
Beiträge: 122
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24.01.2011 02:19 |
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Hallo und Guten Morgen.
Zitat Wie wird eigentlich juristisch begründet, daß Frauen der (ja nach wie vor bestehenden, nur jetzt ausgesetzten) Wehrpflicht nicht unterworfen sind? (...) Es gibt da nach meiner Erinnerung ein höchstrichterliches Urteil; aber ich weiß nicht mehr, wie die Richter es fertigbrachten, die Wehrpflicht nur für Männer mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes in Einklang zu bringen.
Uwe Richard hat das wesentliche Zitat schon gebracht...
Zitat Zur Begründung hat es ausgeführt, dass Art. 73 Nr. 1 GG und Art. 12 Abs. 3 GG gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG hätten (vgl. BVerfGE 12, 45 <52>).
...aber ich bin so frei, das mal ein bisschen auszuführen. Nach dem Grundsatz der Normenhierarchie dürfen Normen höherrangigem Recht nicht widersprechen. Nun sind Normen, die auf derselben Ebene stehen, allerdings gleichberechtigt, so dass die eine Norm eine Ausnahme (sog. lex specialis; in der verfassungsrechtlichen Terminologie nennt man grundrechtseinschränkende Grundgesetznormen "verfassungsimmanente Schranke") der anderen sein kann. Die Wehrpflicht für Männer ist geregelt in Art. 12a GG - eine Grundgesetznorm also, die damit auf derselben Stufe steht wie Art. 3 GG, der auch eine Grundgesetznorm ist. Das heißt, Art. 12a derogiert in seinem Anwendungsbereich Art. 3.
Freilich ist Art. 12a nachträglich eingebaut worden, ist mithin eine Grundgesetzänderung. Diese unterliegen bestimmten Regeln; inhaltlich insbesondere Art. 79 Abs. 3, wo (u.a.) drinsteht, dass eine Grundgesetzänderung nicht gegen die Menschenwürde verstoßen darf. Verstößt eine Wehrpflicht nur für Männer gegen die Menschenwürde? Sie mag ungerecht sein (äußere ich mich nicht zu), aber so schlimm ist's dann doch nicht.
Grüße, fedchan.
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