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RE: Noch keine Affäre. Aber auch kein Freispruch
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Zitat von Llarian Doch, kann man. Und zwar aus zwei Gründen: 1. Hat niemand die Notwendigkeit von Ausbildung bestritten. Bestritten wurde ob es dafür notwendig ist in eine Takelage zu klettern. Das man in einem Krieg sich schnell durchs Gelände bewegen können muss, bezweifele ich nicht. Das man auf eine Rah klettern muss, schon. 2. Die Zahl der tödlichen Unfälle aus solchen Bahnen ist meines Wissens durchaus überschaubar (ich nehme gerne Zahlen von Ihnen entgegen). Entsprechend ist sie auch nicht freiwillig. Das Aufentern auf der Gorch Fock wird offensichtlich als ziemlich gefährlich gesehen, wenn es offiziell nur freiwillig erfolgt.
Ich denke das Risiko auf einer solchen Bahn umzukommen ist nicht nur ein bischen geringer als in der Takelage eines Segelschiffes. Sehen Sie das anders ?
Werter Llarian, der Anteil der Heeres- oder Luftwaffensoldaten, die nie in die Verlegenheit kommen, sich „im Krieg schnell durch's Gelände zu bewegen“, dürfte den Anteil der Marineoffiziere weit übersteigen, die nie wieder Dienst auf einem Schiff oder Boot tun. Wie hier schon mehrfach aufgeführt wurde sind viele Ausbildungsinhalte systembedingt auf einer bspw. Fregatte nicht vermittelbar, da deren Besatzung so eng bemessen ist, daß weder personeller noch zeitlicher noch sprichwörtlicher Raum für Kadettenausbildung bleibt. Auch wurde mehrfach darauf hingewiesen, daß es auch bei modernen Kriegsschiffen immer wieder nötig ist, sich sicher in großer Höhe zu bewegen. Beispielhaft sei hier eine Highline, die regelmäßig auch für den Personentransport verwendet wird, oder die Aufbauten der größeren Schiffstypen. Schauen Sie mal, wie hoch und wackelig der Monitor auf diesem Bild der Berlin angebracht ist. Brandbekämpfung kann nicht stattfinden, weil der zuständige Truppführer Höhenangst hat? Na danke...
Daran ändert sich auch nichts, wenn die Kiste freiwillig ist oder nicht. Ein Soldat, der sich trotz Freiwilligmeldung nicht zumindest jede erdenkliche Mühe gibt, seine Furcht zu überwinden und diesen nötigen Ausbildungsinhalt mitzunehmen, der hat sich m.E. seine negative Lehrgangsbewertung redlich verdient. Zu der Freiwilligkeit generell: spätestens nachdem die Schiffsführung bzw. die Fachvorgesetzten der Segelmannschaft das Aufentern befahlen ist dieses Argument soweiso nicht mehr relevant.
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