Werter Martin, die Maschinenrichtlinie richtet sich nicht weniger an Anlagenbauer als an jeden, der eine Maschine konstruiert. Das betrifft ebenso die medizinschen Anlagen, von denen Sie sprechen. Darum gehts aber auch gar nicht, denn es wäre absurd die Richtlinie auf die Ausbildung der Bundeswehr anwenden zu wollen. Die Richtlinie dient mir als Beispiel für das, was man heute in der Industrie erwartet. Der Gesetzgeber verlangt Sicherheit. Das tut er an diversen Stellen, auch wo keine Maschinen involviert sind. Das ich als Beispiel das verwende, was ich selbst am besten kenne, ist deswegen kein schlechtes Beispiel.
Zitat klare Aussage herum. Selbstverständlich tut sich der Gesetzgeber schwer, im Anlagenbau von einem Nutzen zu reden, anders als zum Beispiel im Medizingerätebereich, wo es etwas einfacher ist, von einem medizinischen Nutzen zu reden
Jetzt tut er sich plötzlich schwer ? Vorher schreiben Sie noch, da wo keine Norm vorliegt, würde man Nutzen-Kosten bewerten. Das klingt für mich erst einmal sehr universell. Worauf schränken wir uns jetzt ein ? Auf Alles was nicht Anlagenbau ist ? Ich würde das gerne festzurren, bevor ich darauf weiter eingehe (aber ich wage mich jetzt schon an die Aussage, die Einschränkung auf nicht Anlagenbau wird nicht reichen).
Zitat Und wenn Sie das Risiko minimiert haben, wobei technischen Grenzen gesetzt sein können, dann gilt das Gerät nicht als 'gefährlich', sondern das Risiko kann tortzdem 'vertretbar' sein. Sie müssen den Benutzer auf die verbleibenden Restrisiken hinweisen.
Nee. Und bitte, gehen Sie niemals so vor. Denn so einfach ist es dann doch nicht. Es genügt eben nicht ein Schild aufzustellen, "Ab hier ist es gefährlich". Restrisiken müssen tatsächlich "vertretbar" sein und diese Auslegung ist verdammt eng. Es ist NICHT ungefährlich, weil sie es technisch nicht besser hinkriegen, das ist auch, entschuldigen Sie die Direktheit, ziemlich trivial. Nehmen Sie beispielsweise an, Sie wollten einen Raketenrucksack auf den Markt bringen. Saugefährlich. Jetzt minimieren Sie die Risiken, stellen aber fest, Raketenfliegen bleibt gefährlich. Sie kriegen den Tank in den Griff, vielleicht noch den Motor und Weiss der Kuckuck was noch. Aber Absturz bleibt bei jedem zweiten Start als Risiko erhalten. Das bringen Sie nicht auf den Markt. Weil es eben nicht reicht zu sagen "ja, ist eben gefährlich, ging aber nicht anders nach Stand der Technik, aber wir habens in die Bedienungsanleitung geschrieben". Es geht einfach nicht. Vertretbarkeit ist ein sehr schwammiger Begriff, aber der Hinweis auf den begrenzten Stand der Technik erlaubt Ihnen nicht, gefährliche Dinge als vertretbar zu definieren.
Zitat Ansonsten unterliegt die Gorch Fock natürlich nicht der Maschinenrichtlinie, und die militärischen Risikomanagementprozesse gab es auch schon deutlich länger als diese Richtlinie.
Bleibe ich bei meiner Frage, die ich Sie jetzt das zweite mal bitte zu beantworten: Wieso glauben Sie, dass eine solche "professionelle Risikobewertung" stattgefunden hat ?
Zitat Man sollte etwas zögerlicher sein, wenn man seine Anlagenwelt auf andere Geltungsbereiche überträgt.
Eine ziemlich deplazierte Aussage, die ähnlich sinnvoll ist, wie die Frage oben, ob ich eine Kaserne von innen gesehen habe, oder nicht.
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