Vielleicht als kleine Ergänzung, weil mich das Wort Verfehlung ein bissel stört: Eine Fahrt mit 1,54 Promille ist neben einer Verfehlung eben auch was anderes: Eine Straftat. Frau Käßmann ist im Folgenden per Strafbefehl zu 30 Tagessätzen verurteilt worden (was sie nicht zuletzt dem glücklichen Umstand verdankt, dass sie noch knapp unter 1,6 lag). Somit sollte man wohl sagen, dass hier eine Straftäterin dafür belohnt werden soll, dass sie genau diesen Umstand realisiert.
Zweitens denke ich, dass Zivilcourage nun gerade etwas ist, wenn jemand etwas tut, dessen Folgen er eben nicht abschätzen kann. Wenn jemand bei einer Schlägerei dazwischen geht oder in einen Fluß springt um jemanden zu retten. Frau Käßmann stand in breiter Öffentlichkeit, hatte stundenlang Zeit nachzudenken (okay, ausnüchtern sei mal abgezogen) und sich in aller Ruhe klar zu werden, was ihr Handeln für Folgen haben wird.
Und drittens, das stinkt am meisten, Frau Käßmann hat mitnichten auch nur irgendeinen Mut bewiesen. Sie ging, bevor man sie zwang zu gehen. Sie hat Schaden von der Landeskirche abgewendet, vor allem aber Schaden von sich selber abgewendet. Denn Zurücktreten ist deutlich besser als rausgeschmissen zu werden. Ob sie als rausgeschmissene Bischöfin noch Dozentenstellen bekommen hätte, darf getrost bezweifelt werden.
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