Zitat von LlarianVielleicht als kleine Ergänzung, weil mich das Wort Verfehlung ein bissel stört: Eine Fahrt mit 1,54 Promille ist neben einer Verfehlung eben auch was anderes: Eine Straftat. Frau Käßmann ist im Folgenden per Strafbefehl zu 30 Tagessätzen verurteilt worden (was sie nicht zuletzt dem glücklichen Umstand verdankt, dass sie noch knapp unter 1,6 lag). Somit sollte man wohl sagen, dass hier eine Straftäterin dafür belohnt werden soll, dass sie genau diesen Umstand realisiert.
Sie haben Recht; das hätte ich erwähnen sollen. Ich habe jetzt den Artikel an dieser Stelle ergänzt.
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