Zitat Ja, das mag interessant sein. Für die Bewertung ist es aber ganz unerheblich. Wenn jemand einen Diebstahl begeht, dann ist es auch bei geringer Beute ein Diebstahl. Wie relevant ein Plagiat ist, spielt keine Rolle.
Im konkreten Fall sehe ich da schon einen Unterschied. Ich habe die Googlearbeit noch vor mir aber es macht schon einen Unterschied ob der eher "leserbegleitende" Teil - die Einleitung oder Zwischenkapitel zum Thema "Das Wort Verfassung und warum es so schön klingt" - oder der wissenschaftliche Erkenntniskern betroffen sind. Betrug ist es in beiden Fällen. Im ersten Fall kann man aber noch befürchten dass ein kompetenter Gutachter aus welchen niederträchtigen Gründen auch immer "ein Auge zudrückt". Im letzten Fall ist es entweder mehrköpfiger Betrug oder völlige Inkompetenz.
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