Zitat Die zweite Kategorie von Verdachtsfällen betrifft Stellen mit wortwörtlich oder leicht abgewandelten Passagen anderer Autoren, die zwar im Literaturverzeichnis allgemein aufgeführt, im laufenden Text aber nicht zitiert werden.
??? Wo darf man denn einfach so Literatur ins Literaturverzeichnis einsetzen? Damit ist das mit den Plagiaten schwer nachzuweisen. Im Zweifel einfach die halbe BIB ins Litverzeichnis, was soll da passieren?
Viele Literaturverwaltungen nehmen Titel nur ins Literaturverzeichnis auf, wenn sie mindestens einmal im Dokument angeführt wurden. Daher vermute (!) ich, daß aus den fraglichen Dokumenten an anderer Stelle korrekt zitiert wurde.
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