Was die eidesstattliche Versicherung betrifft - mein Fehler. Zumindest musste er aber mit der Arbeit eine schriftliche Versicherung abgeben dass er die Arbeit ohne fremde Hilfe etc angefertigt hat.
Was sollen diese Textstellen anderes sein als Plagiate? Die wissenschaftlichen Standards sind hier black and white - wenn man Texte von jemand anderem uebernimmt muss das entsprechend gekennzeichnet sein - andernfalls gibt man fremde Leistung als eigene aus.
Guttenberg wurde nicht vom Waehler als Minister eingesetzt - er wurde lediglich in den Bundestag gewaehlt. Und wenn er will kann er ja 2013 wieder antreten. Der Waehler hat weder 2009 entschedien koennen ob Guttenberg Minister wird (oder bleibt) noch wird er dazu 2013 die Gelegenheit haben.
was die Inanspruchnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundetags fuer die Dissertation betrifft so war dies mit dem Auftrag des Dienstes nicht zu vereinbaren. Siehe den Beitrag "too soon?" weiter oben. Darin auch eine Frage zu dem Vorgehen der Uni Bayreuth in diesem Fall.
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