Zitat von C. es gab keine eidesstatliche Erklärung. [...] .. die Promotionsordnung keine Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vorsehe.
Was ich eigentlich schade finde. Wäre das nicht ein angemessenes Mittel bei einer Promotion eine eidesstattliche Versicherung zu verlangen? Angesichts der Tatsache, dass im Internetzeitalter sich dieses unethische Verhalten zu einer Seuche auswächst?
Ähnlich auch zu dem, was Gansguoter über die Praxis in der Schule schreibt: "Alle abgeschriebenen Teile werden nicht gewertet (0 Punkte für die jew. Aufgabe oder Teilaufgabe)." Ein 'Unterschleif' wurde bei uns mit sofortiger '6' auf die gesamte Arbeit bestraft: "Du darfst schon mal in die Pause gehen".
Und was ist ein Abschreiben anderes als eine Unterschlagung? Auch hier empfinde ich die Konsequenz "nicht gewertet (0 Punkte für die jew. Aufgabe)" als nicht angemessen. Ist das wirklich alles nur ein Risikospielchen? Lass mir vom entsprechenden iPad-App ersteinmal die Gewinn/Verlust-Matrix relativ zu der Punkteverteilung ausrechnen und setze dann meinen Einsatz? Oder geh einfach noch zwei Regalreihen weiter im Institutsmagazin zu den alten Promotionen die keiner mehr kennt?
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