Zur Bewertung von Gepfuschtem in der Schule: Das ist so in der Prüfungsordnung vorgegeben und auch durch Urteile gefordert, dass unterschieden wird zwischen der eigenen Leistung und dem Abgeschriebenen, und das ist ja auch ganz sinnvoll. In Oberstufenklausuren z.B. in Deutsch gibt es in der Regel zwei Aufgaben, und es ist denkbar, dass jemand für die erste Aufgabe - in der Regel Textanalyse etc. - unerlaubte Hilfsmittel hat, eine Analyse eines Dritten, die abgeschrieben wird, für die zweite Aufgabe aber nicht. Dann wird die erste Aufgabe nicht gewertet, die zweite ggf. schon, weil dies dann ja die eigene Leistung ist. Natürlich könnte man fordern, wer irgendwo pfuscht, hat dann alles versiebt - nur: Wo ist die Grenze? Beispiel Fremdsprachen: Es schreibt sich einer eine Grammatikregel auf den Pfuschzettel, die er irgendwo am Rande brauchen kann. Soll dann die ganze Arbeit 6 sein? Das ist meiner Meinung nach auch überzogen. - Wer allerdings in einer Klausur es nötig hat zu pfuschen und die erste Aufgabe abschreibt - der ist meist ein so kleines Licht, dass auch die zweite Aufgabe dann nichts mehr rettet. Punkteschlüssel: 100 P. ingesamt, Aufgabe 1: 40 P., Aufgabe 2: 32 Punkte; Darstellungsleistung 28 P. Minderleistung: weniger als 45 P. insgesamt. Wer Aufgabe 1 = 0 Punkte hat, Aufgabe 2 rudimentär bearbeitet mit, sagen wir, 12 Punkten, dann noch anteilig (Abzug weg. A. 1) 16 P. in der Darstellung hat, kommt auf 28 P. und damit dicke auf die 5. Pfuschen lohnt nicht.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.