Zitat Das kommt doch darauf an was man vorrangig vermitteln will. Wenn man in den Vordergrund stellen will, dass nicht 'gepfuscht' werden darf, dass Ehrlichkeit ein Wert ist, der höher steht als eine Note, dann natürlich ja.
Das kann man durchaus so sehen. M.W. beruht die aktuelle Regelung in NRW auf Gerichtsurteilen nach Noteneinsprüchen, und soweit ich weiß, sind Juristen zu der Erkenntnis gekommen, dass die Bewertung der ganzen Arbeit als 6, wenn nur eine Teilaufgabe erpfuscht worden ist, nicht verhältnismäßig sei. Und dann ist es in der Tat der einzig praktikable Weg, alles das, was erwiesenermaßen erpfuscht ist, aus der Wertung zu nehmen bzw. mit 0 Punkten in die Wertung zu nehmen.
Wohlgemerkt: Ich rede von Klassenarbeiten. Bei einer Dissertation oder Diplomarbeit, die mit einer eidesstattlichen Versicherung endet, ist das natürlich etwas anderes. Ich wundere mich, dass man in Bayreuth keine eidesstattliche Versicherung braucht. - M.W. ist eine Abiturklausur bei einem Täuschungsversuch ungenügend, unabhängig vom Umfang der Täuschung; ich habe aber die Prüfungsordnung gerade nicht zur Hand.
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