Zitat von Martin(ein promovierter Kollege erzählte von einem Prof, der bei seinen Doktoranden aus diesem Grund auf das Zitieren seiner eigenen Arbeiten bestanden hat).
Mir wurde von unterschiedlichen Doktoranden der Rechtswissenschaften erzählt, dass bestimmte Punkte ihrer Arbeiten überhaupt nicht ergebnisoffen behandelt werden können. In den Rechtswissenschaften gibt es über alles Meinungsstreitigkeiten. Die herrschende Meinung, die Mindermeinung, eine im Vormarsch befindliche Meinung, etc. Je nachdem welche Meinung der Prof vertritt, muss diese selbstverständlich auch der Doktorrand vertreten, auch wenn er anderer Auffassung ist. Der Doktorvater schießt sich doch nicht selbst ins Bein, indem er jemanden darüber schreiben lässt, warum seine eigene Meinung abzulehnen ist. Ich habe bisher von keinem Fall gehört, dass ein Doktorvater zugelassen hat, dass jemand in einer Arbeit die von ihm vertretene Meinung ablehnt bzw. dass auch überhaupt nur darüber nachgedacht wurde vom Doktoranden, dies zu tun. Das sieht man auch in Lehrbüchern, Kommentaren etc. , wenn man mal so guckt, wer welche Meinung vertritt und dann schaut, wer hat wo promoviert und seine Habil geschrieben. Ich möchte hier jetzt nicht behaupten, dass dies immer so sein muss. Aber die Fälle, wo ich mal nachgeschaut habe, traf es zu, dass die Zöglinge stets im Fahrwasser ihrer Profs argumentierten, so dass ich wage zu vermuten, dass dies keine Ausnahme ist.
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