Zitat von FAZ-online In Guttenbergs Arbeit [finden sich] an zahlreichen Stellen Fußnoten, die wörtlich oder nur leicht verändert aus Häberles 1999 erschienenem Standardwerk „Europäische Verfassungslehre“ übernommen wurden. So findet sich bei Guttenberg etwa auf Seite 166 eine Fußnote, die sich fast wörtlich mit Teilen einer Fußnote auf Seite 637 in Häberles Buch deckt.
Nunja. Man kann es treiben und übertreiben.
Ich habe mir gerade die fragliche Stelle in der Dissertation angesehen. Die Fußnote Nr. 480 ist in einer Überschrift dritter Ordnung gesetzt („Der Europäische Konvent*“) und führt die Literatur die zur Erstellung dieses Abschnittes benutzte Literatur auf: „Aus der Lit: [sic!] T. Oppermann, Vom Nizza-Vertrag zum […]“. Aus der Übereinstimmung dieser Literaturstellen mit denen in einem Lehrbuch ein reines Abschreiben zu machen wirkt, zumal ohne Kenntnis um die Entstehung dieser Passage (KTG würde wohl sagen „um die Genesis“ ) wirkt schon… sehr konstruiert.
Meines Erachtens schaden diejenigen, die diese Meldung fabrizierten und jene, die sie jetzt pushen, der Sache mehr als sie nützen. Es gibt doch genügend eindeutige Stellen, die belegt und unbezweifelt sind. Warum nun derartig Zweifelhaftes in den Fokus rücken? Das ist Wasser auf den Mühlen derer, die dahinter sowieso nur politische Hetze sehen.
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