Zitat von ZettelLetztlich wird die Beweisführung so laufen müssen (sollte sie jedenfalls), daß man jede einzelne Fundstelle auf solche Merkwürdigkeiten hin analysiert und dann zu einem Urteil beyond reasonable doubt kommt.
Man sollte dieser Kommission vielleicht auch nicht zu viel aufbürden. Es genügt, dass sie zu einem "Urteil beyond reasonable doubt" kommt und dazu reicht es, wenn sie nur so viele Fundstellen prüft, bis die strukturelle Systematik hinreichend sichtbar ist. Ich denke auch in der Rechtssprechung gibt es einen Mengenrabatt in Tateinheit (oder so etwas Ähnliches), den man hier sicher anwenden kann.
Zitat von Zettel Ich habe danach eine Zeitlang mit dem Gedanken gespielt, in jede meiner Publikationen einen solchen kleinen Fehler einzubauen; als Wasserzeichen sozusagen.
Und ich versuche immer meine Wasserzeichen zu verstecken ;-))
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