Zitat von AnwaltsbüroZum Teil wurden sie vom türkischen Konsulat unter Druck gesetzt, wieder die türkische Staatsangehörigkeit anzunehmen, zum Teil haben sie es freiwillig getan, um Eigentums- und Erbrechte in der Türkei für sich zu sichern, weil türkische Behörden oft behauptet haben, ein Erbrecht sei nur für türkische Staatsangehörige möglich gewesen. Man ging davon aus, die deutschen Behörden würden davon nichts erfahren.
Seit dem 29.6.2004 gibt es ein neues türkisches Gesetz (Kanun No. 5203), welches die meisten Rechte auch den für eine Einbürgerung in Deutschland ausgebürgerten Türken weiter erhält, so daß aus diesem Grund keine Wiedereinbürgerung erforderlich ist.
das ist auch der deutschen Botschaft bekannt.
Zitat von Deutsche Botschaft AnkaraGehören Sie oder Ihre Eltern zur Gruppe der ehemaligen türkischen Staatsangehörigen, sollten Sie sich entweder vor Ihrer Rückkehr in die Türkei beim türkischen Generalkonsulat die "Blaue Karte" (Mavi Kart, früher Pembe Kart) besorgen. In der Türkei wird die Mavi-Kart von den Gouverneursämtern (Valilik) ausgestellt. Der Erwerb der "Blauen Karte" ist für Sie mit vielen Vorteilen verbunden. Ihnen werden damit in der Türkei weitgehend die gleichen Rechte eingeräumt wie türkischen Staatsangehörigen. Sind Sie im Besitz einer "Blauen Karte", dürfen Sie in der Türkei zum Beispiel arbeiten, Erbschaften regeln oder antreten. Sie können in die Türkei einreisen, dort leben und arbeiten, ohne dass Sie dafür ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis brauchen. Allerdings haben Sie kein Wahlrecht in der Türkei und dürfen kein staatliches Amt annehmen oder innehaben. Die Beantragung oder der Besitz einer "Blauen Karte" hat keinerlei Auswirkung auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie führt nicht zu deren Verlust oder zu einer Doppelstaatsbürgerschaft. Rechtsgrundlage für die Mavi-Kart ist das Gesetz Nr. 5203 zur Änderung des § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 403 vom 11. Februar 1964.
Ich habe leider keine Niederschrift der Rede Erdogans vorliegen, aber interpretiere sein Anliegen insoweit, dass er noch einmal betonen wollte, dass die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit nicht die Zugehörigkeit zum Türkentum ablösen kann.
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