Zitat von Stefanie nicht wenige Hochschulprofs - darunter auch einige aus Bayreuth - sehen das etwas anders als Sie es hier vertreten - das nichts vorlege, für was man die Uni kritisieren könne, weil noch keine hinreichenden Fakten bekannt sein - und haben deshalb scharfe Worte auch gegen die Uni Bayreuth gefunden.
Danke für den Hinweis, liebe Stefanie. Hier kann man sich den Text ebenfalls ansehen, samt der kompletten Liste der Unterzeichner (deren Zahl offenbar schnell wächst).
Ich teile, wie Sie ja schreiben, die Meinung dieser Kollegen nicht. Eine so schwerwiegende Entscheidung wie die, daß bewußt getäuscht wurde, kann man nicht übers Knie brechen.
Erstens, weil es ja nicht darum geht, Plagiate zu finden; die kennt inzwischen jeder. Sondern weil der Nachweis geführt werden muß, daß Guttenberg lügt, wenn er behauptet, er habe nicht absichtlich plagiiert. Das ist weitaus schwieriger. Dazu muß jedes einzelne Plagiat geprüft und bewertet werden.
Zweitens hat Guttenberg das Recht, Stellung zu nehmen; und zwar zu jeder einzelnen Stelle, die aus der Sicht der Kommission ein bewußtes Plagiieren belegt. Es war die Rede davon, daß er dann, wenn seine schriftliche Stellungnahme nicht befriedigen ausfällt, auch zu einer mündlichen Anhörung geladen werden kann.
Hätte man mit der Aberkennung des Doktorgrads gewartet, bis diese Prüfung abgeschlossen ist, dann wäre man zu Recht kritisiert worden. Hätte man vom §16 Gebrauch gemacht, ohne gründlich georüft zu haben, dann wäre das pflichtwidrig gewesen.
Sie und ich, viele hier im Forum haben sich mit dem Fall eingehend befaßt. Viele von denen, die mal eben so unterschrieben haben, dürften das nicht getan haben. Ich halte überhaupt nichts von dieser Unterschreiberitis.
Das Risiko beim jetzigen Verfahren ist, daß Guttenberg die Kooperation verweigern könnte. Er hat ja nichts Positives zu erwarten, und zwingen kann ihn niemand.
Ich traue ihm das zu. Dann wird die Kommission eben ohne seine Stellungnahme entscheiden müssen.
Herzlich, Zettel
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