Zitat von Zettel
Zitat von Stefanie nicht wenige Hochschulprofs - darunter auch einige aus Bayreuth - sehen das etwas anders als Sie es hier vertreten - das nichts vorlege, für was man die Uni kritisieren könne, weil noch keine hinreichenden Fakten bekannt sein - und haben deshalb scharfe Worte auch gegen die Uni Bayreuth gefunden.
Danke für den Hinweis, liebe Stefanie. Hier kann man sich den Text ebenfalls ansehen, samt der kompletten Liste der Unterzeichner (deren Zahl offenbar schnell wächst).
Ich teile, wie Sie ja schreiben, die Meinung dieser Kollegen nicht. Eine so schwerwiegende Entscheidung wie die, daß bewußt getäuscht wurde, kann man nicht übers Knie brechen.
Erstens, weil es ja nicht darum geht, Plagiate zu finden; die kennt inzwischen jeder. Sondern weil der Nachweis geführt werden muß, daß Guttenberg lügt, wenn er behauptet, er habe nicht absichtlich plagiiert. Das ist weitaus schwieriger. Dazu muß jedes einzelne Plagiat geprüft und bewertet werden.
Zweitens hat Guttenberg das Recht, Stellung zu nehmen; und zwar zu jeder einzelnen Stelle, die aus der Sicht der Kommission ein bewußtes Plagiieren belegt. Es war die Rede davon, daß er dann, wenn seine schriftliche Stellungnahme nicht befriedigen ausfällt, auch zu einer mündlichen Anhörung geladen werden kann.
Hätte man mit der Aberkennung des Doktorgrads gewartet, bis diese Prüfung abgeschlossen ist, dann wäre man zu Recht kritisiert worden. Hätte man vom §16 Gebrauch gemacht, ohne gründlich georüft zu haben, dann wäre das pflichtwidrig gewesen.
Sie und ich, viele hier im Forum haben sich mit dem Fall eingehend befaßt. Viele von denen, die mal eben so unterschrieben haben, dürften das nicht getan haben. Ich halte überhaupt nichts von dieser Unterschreiberitis.
Das Risiko beim jetzigen Verfahren ist, daß Guttenberg die Kooperation verweigern könnte. Er hat ja nichts Positives zu erwarten, und zwingen kann ihn niemand.
Ich traue ihm das zu. Dann wird die Kommission eben ohne seine Stellungnahme entscheiden müssen.
Herzlich, Zettel
Eigentlich muss immer das Gesetz angewendet werden, das spezieller ist. Auf allgemeine Gesetze ist dann zurück zugreifen, wenn es keine spezialgesetzliche Regelung gibt. Von daher weiß ich nicht, welche Krücke die nutzen, um auf ein allgemeines Gesetz zurück zu greifen und ich weiß nicht einmal, ob das hier zulässig war. Scheint aber so, weil ja von verschiedenen Seiten gesagt wurde, ist zulässig. Da es mich nicht wirklich interessiert, hatte ich auch keine Motivation es nachzuprüfen.
Angehört wurde er, man gab ihm die Chance sich innerhalb von zwei Wochen zu äußern. Sein Recht auf Gehör wurde also gewahrt. Er hat drauf verzichtete, wenn man den Presseberichten glauben kann, indem er sagte, bitte nehmt den Doktor zurück. Von daher stellt sich in der Tat die Frage, warum drückte sich die Uni hier drum herum. Dass die Uni in dieser Angelegenheit eine Menge zu vertuschen hat, ist uns allen klar. Diese Note hätte nicht vergeben werden dürfen und ist ein Skandal. Von daher finde ich es schon richtig, von den Profs., dass die sich hinstellen und die Uni in die Pflicht nehmen. Es geht schließlich darum, den Ruf der Wissenschaft und ihrer Bewertungssysteme zu retten und das können nur die Profs selbst, indem sie anprangern, dass hier was nicht richtig lief. Von daher finde ich das Prinzip, dass also nicht alles auf zu Guttenberg geschoben wird, denn der gab sich die Note nicht, absolut erforderlich, auch wenn natürlich fraglich ist, inwieweit das Ansehen so gerettet werden kann. Eine so eine Erklärung kann das sicher nicht. Ist aber ein Anfang.
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