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Zettel
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16.05.2011 18:34 |
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Jetzt wird über eine Freilassung gegen Kaution verhandelt
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Antworten
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Der Staatsanwalt hält eine Freilassung gegen Kaution für ausgeschlossen, weil a) auf die DSK vorgeworfenen Delikte bis zu 25 Jahre Gefängnis stehen; b) Fluchtgefahr bestehe, denn DSK sei reich genug, eine Kaution verfallen zu lassen; das französische Recht erlaube keine Auslieferung an die USA; er sei beim fluchtartigen Verlassen des Hotels gefilmt worden.
Die Verteidigung macht geltend, a) der Flug sei schon zuvor gebucht gewesen, b) DSK habe selbst seinen Aufenthalt auf dem Flughafen preisgegeben, indem er von dort das Hotel wegen des Handy anrief, c) DSK beabsichtige, bei seiner Tochter in NY zu bleiben d) in Eile sei er wegen eines Termins gewesen.
Die Verteidigung bietet an, eine Kaution von 1 Mio Dollar zu akzeptieren. Sie ist damit einverstanden, daß DSK seinen Paß abgibt. Er sei selbst an einer Aufklärung interessiert, um gegenüber seinen 4 Kindern entlastet (blanchi; wörtlich weißgewaschen) zu sein. Die Verteidigung bietet eine elektronische Fessel an.
Die Richterin sagt, daß sie eine Flucht per Flugzeug befürchte. Warum sei DSK denn auf dem JFK-Flughafen gewesen?
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