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Zettel
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17.05.2011 01:16 |
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RE: Jetzt wird über eine Freilassung gegen Kaution verhandelt
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Antworten
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Zitat von R.A. Aber wenn ein Hotelgast planmäßig sein Zimmer bezahlt und dann abreist, ist das völlig normal und kann doch nicht automatisch als "Flucht" bezeichnet werden. Und da er m. W. nie bestritten hat, im Hotel gewesen und dieses auch verlassen zu haben, ist der "Filmbeweis" völlig überflüssig und suggeriert ein falsches "ertappt".
Die Polizei soll ein Video der Überwachungskamera im Hotelflur haben, auf dem zu sehen ist, wie die Hotelangestellte (das Wort "Zimmermädchen" will mir nicht in die Tastatur ) das Zimmer von DSK verläßt, sie "apparaîtrait comme en état de choc, légèrement paniquée" - sie erschien wie in einem Schockzustand, leicht in Panik. Danach sei auf dem Video zu sehen, wie DSK das Zimmer verläßt, "précipitamment", also überstürzt. Woran immer man das merkt.
Herzlich, Zettel
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