|
Zettel
Beiträge: 20.200
|
27.05.2011 18:16 |
|
|
Zitat von stefanolix Unglaublich ist hier vor allem der Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Dieses Verbrechen darf doch nicht ausdrücklich mit der Mindeststrafe geahndet werden, da ist doch ein Strafmaß am oberen Ende der Skala angebracht. Und Bewährung kann bei der Schwere dieser Tat und bei der bewussten, geplanten Ausführung nicht in Frage kommen.
Das ging mir auch durch den Kopf, als ich die ersten Sätze gelesen hatte. Mir schien das völlig außerhalb dessen zu liegn, was sonst auf den schweren und wiederholten sexuellen Mißbrauch von Kindern steht.
Ein Licht ging mir auf, als ich weiterlas: Zitat Die Familie lebt erst seit 1995 in Deutschland und stammt aus einem muslimischen Kulturkreis. Dort zählt der Geschlechtsverkehr auch mit pubertierenden Minderjährigen zum Zwecke einer Familiengründung angeblich zu lange gelebten Traditionen.
Wenn das Schule machen sollte - daß Gerichte bei der Strafzumessung "lange gelebte Traditionen" in Rechnung stellen -, dann ist dies das Ende unseres Rechtssystems.
Warum dann nicht auch die Blutrache mit einer Bewährungsstrafe ahnden, auch sie ja eine lange gelebte Tradition? Oder wie wäre es mit der lange gelebten deutschen Tradition, einander im Duell ums Leben zu bringen?
Im Grunde wäre es ehrlicher als ein solcher Strafantrag, gleich statt des StGB die Scharia in Amwendung zu bringen.
Herzlich, Zettel
|