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Zitat von Friedrich http://www.noz.de/lokales/54431487/mutter-draengt-sohn-zum-missbrauch-einer-elfjaehrigen-landgericht-osnabrueck-verurteilt-26-jaehrigen-und-eltern .....
Das Gericht hätte sicher nichts dagegen gehabt, wenn die Sachlage eindeutiger gewesen wäre.
Am besten der Fall, dass das Opfer ein deutscher Junge wäre. Dann hätte das Gericht gar nichts zu tun gehabt, weil die Staatsanwaltschaft („nach reiflicher Überlegung … wertender Gesamtschau … vollumfänglicher Würdigung der Rechts-, Sach- und Beweislage …“) das Verfahren ohne Anklageerhebung eingestellt hätte.
Schön wäre auch, wenn in der Konstellation die Täter keine Muslime, sondern Biodeutsche gewesen wären. Dann stünde das Urteil („wegen des vorsätzlich planvollen Tuns, der hohen kriminellen Energie bei der Tatplanung und Tatausführung, der Schwere der Tat, der gemeinschaftlichen Tatbegehung gem. §176a StGB sowie der der lebenslangen Beeinträchtigung des Opfers gem. § 18 StGB“) schon vor Beginn der Verhandlung fest: 10 Jahre und lebenslängliche Sicherungsverwahrung.
Aber so? Das Gericht saß zwischen allen Stühlen. Auf der einen Seite das Strafvereitelungsgebot im Hinblick auf farbige Ausländer – auf der anderen die Lobby der Kinder-, Frauen und AusländerrechtlerInnen.
Dies bedenkend hat das Gericht eine weise Entscheidung getroffen. Ein Kompromiss, der keinen glücklich macht, aber mit dem alle ohne Gesichtsverlust leben können.
In diesem Zusammenhang drängt sich wieder mal die Frage auf, was mit Kachelmann geschehen ist. Er ist doch sonst ein cleverer Bursche. Hätte der sich einen türkischen Ahnenpass besorgt, wäre das ganze Verfahren ohne Anklageerhebung niedergeschlagen worden.
Wie die Gerichte in eindeutiger Rechtslage entscheiden, hat sich im Fall des Kinderbordell Jasmin gezeigt: gar nicht. Das Gericht musste nicht urteilen, weil die Kinderf. nicht angeklagt wurden. Sie konnten nicht angeklagt werden, weil die Staatsanwaltschaft (die gerechteste Behörde der Welt) gem. § 152 StPO kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Es gab keine Kinderschützerszene, deshalb war eine Abwägung nicht erforderlich. Die Justiz hatte nur die von der organisierten Kriminalität erteilten Befehle zu vollstrecken. Mehr war nicht zu tun.
Zitat von Zettel […] dann ist dies das Ende unseres Rechtssystems.
Na so was
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