Zitat von isildurIn dem Artikel wird auch erwähnt, dass Kant Notwehr als "das heiligste Recht" bezeichnet hat, kennt jemand die genaue Stelle dazu? Bin bei meiner Suche gerade nicht auf eine genaue Quelle gestoßen.
Das findet sich im Nachlaß:
Zitat Die Nothwehr ist der einzige Casus necessitatis gegen den Beleidiger. Obrigkeiten, welche die selbstvertheidigung mit großer Beschädigung des andern verbieten, müssen wissen, daß sie dem Menschen sein heiligstes Recht nehmen, um dasselbe zu verwalten und als depositairs desselben [bricht ab.]
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