Gestern hatte ich kurz überlegt, ob ich etwas zum 17. Juni schreiben sollte. Aber das wäre wenig Neues geworden. Falls Sie eine Erinnerung an diesen Tag in ZR vermißt haben sollten, mögen Sie vielleicht das lesen, was ich vor drei Jahren dazu geschrieben habe.
Jetzt also ein Artikel zu einem anderen Jahrestag: Am kommenden Dienstag jährt sich zum zwanzigsten Mal der sogenannte Hauptstadtbeschluß.
Damals war ich unschlüssig, ob ich für Bonn oder Berlin sein sollte.
Aus meiner Sicht war die Wiedervereinigung das gewesen, was manche herabsetzend "Anschluß" nannten, was ich aber positiv sah: Es war ja nicht aus der Bundesrepublik und der DDR etwas Drittes geworden, sondern die "Neuen Länder" waren der Bundesrepublik beigetreten; sie hatten das nachgeholt, was ihnen 1949 die Sowjets verwehrt hatten.
Das war kein Anlaß, den Regierungssitz zu verlegen. Die Bonner Republik war eine gute Republik. Ihre Institutionen hatten sich bewährt; auch der Regierungssitz in der "Kleinen Residenz am Rhein" paßte zu diesem Deutschland, das Abschied von einstiger Großkotzigkeit genommen hatte. Den formalen Titel einer Hauptstadt für Berlin hätte es ja nicht tangiert, wenn das so geblieben wäre; Bonn war nie Bundeshauptstadt gewesen, sondern immer nur die provisorische Hauptstadt.
Andererseits sah ich damals die Notwendigkeit, die beigetretenen Neuen Länder (offiziell "das Beitrittsgebiet") möglichst schnell und möglichst gut in die Bundesrepublik zu integrieren. Das würde leichter gehen, wenn sozusagen die Bundesrepublik zu ihnen käme, indem sie ihren Regierungssitz nach Berlin verlagerte.
Ob diese Entscheidung richtig war, weiß ich bis heute nicht. Daß sie halbherzig war und zu der absurden Aufteilung der Ministerien in jeweils einen "Erstsitz" und einen "Zweitsitz" führte, mag damals unumgänglich gewesen sein.
Heute gibt es für eine Beibehaltung keine Rechtfertigung mehr. Wohl aber natürlich ein Motiv: Das Beharrungsvermögen der Bürokratie.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.