Zitat von stefanolixWenn Herr Strauß-Kahn nur aufgrund dieser Unglaubwürdigkeit davonkommt, ...
Aus welch anderem Grund soll er denn sonst davon kommen? Es gibt keine Zeugen und keine weiteren (sonst hätten wir was davon gehört) dinglichen Beweismittel.
Zitat von stefanolix obwohl er sie genötigt hat,
Waren Sie dabei? Dann sollten Sie sich der Justiz als Zeuge zur Verfügung stellen.
Zitat von stefanolixdann ist das ein Freispruch dritter Klasse.
Das ist ja das Gute an den Genderprozessen. Für den Beschuldigten gibt es nur einen Freispruch (oder Verfahrenseinstellung) dritter Klasse. Freispruch erster Klasse wäre erwiesene Unschuld. Die wäre nur möglich, wenn die Täterin auf den ersten Blick erkennbar gelogen hat. In so einem Fall jedoch wird in der Regel der Prozess (bzw. die zum Prozess führenden Vorstufen) gar nicht erst eröffnet, folglich gibt keinen Freispruch und keine Verfahrenseinstellung.
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