Zitat von ZettelDiese Marginalie gehört zu den Artikeln, bei denen es mir weniger darum geht, eine Meinung zu formulieren, als ein Problem darzulegen.
Lieber Zettel, das Problem liegt m.E. in dem Anspruch des Staates resozialisieren zu können und zu dürfen. Der Staat als Erzieher. Die Bürger, Schutzbefohlene. Es ist die Verschränkung des Sozialstaatsprinzps mit dem des Rechtsstaats die dazu führen kann, dass Bürger den Schutz vor körperlicher Unversehrtheit, den sie durch den Staat gewährleistet sehen wollen, nicht erhalten, weil eine lebenslange, im Sinne des Wortes, Freiheitsstrafe, nicht durch die Justiz, sondern durch Psychologen entschieden wird. Eine Wissenschaft zumal, die sich dem Falsifizierungsprinzip entzieht. Strafe ist im weitesten Sinne auch Rache, es gibt den Opfern Genugtuung und soll sie vor Wiederholung schützen. Dafür stattet der Bürger den Staat mit dem Gewaltmonopol aus. Die Strafe soll den Täter nicht zu einem besseren Menschen machen, sondern ihn durch Abschreckung von einer Wiederholung abhalten. Menschen die ihren Trieb zu einem schwersten Verbrechen nicht kontrollieren können, und dieser Beweis ist bei einer Wiederholung erbracht, müssen für immer auf ihre Freiheit verzichten. M.E. wäre das fair. Viele Grüße Erling Plaethe
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