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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 27 Antworten
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Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"  
Zettel

Beiträge: 20.200


15.07.2011 12:08
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Antworten

Zitat von Erling Plaethe
Lieber Zettel, das Problem liegt m.E. in dem Anspruch des Staates resozialisieren zu können und zu dürfen. Der Staat als Erzieher. Die Bürger, Schutzbefohlene. Es ist die Verschränkung des Sozialstaatsprinzps mit dem des Rechtsstaats die dazu führen kann, dass Bürger den Schutz vor körperlicher Unversehrtheit, den sie durch den Staat gewährleistet sehen wollen, nicht erhalten, weil eine lebenslange, im Sinne des Wortes, Freiheitsstrafe, nicht durch die Justiz, sondern durch Psychologen entschieden wird. Eine Wissenschaft zumal, die sich dem Falsifizierungsprinzip entzieht. Strafe ist im weitesten Sinne auch Rache, es gibt den Opfern Genugtuung und soll sie vor Wiederholung schützen. Dafür stattet der Bürger den Staat mit dem Gewaltmonopol aus. Die Strafe soll den Täter nicht zu einem besseren Menschen machen, sondern ihn durch Abschreckung von einer Wiederholung abhalten. Menschen die ihren Trieb zu einem schwersten Verbrechen nicht kontrollieren können, und dieser Beweis ist bei einer Wiederholung erbracht, müssen für immer auf ihre Freiheit verzichten. M.E. wäre das fair.

So sehr ich Ihre liberalen Überzeugungen teile, lieber Erling Plaethe - in diesem Bereich stimme ich Ihnen nur teilweise zu.

Ich bin wie Sie der Meinung, daß der Staat kein Recht hat, seine Bürger zu erziehen, und daß auch der primäre Zweck einer Strafe nicht die Erziehung sein kann. Ich sehe auch die Gefahr, daß die Psychologen an die Stelle der Richter treten könnten. Überhaupt kann und darf man die Strafe nicht von der Schuld ablösen. Sie muß in ihrer Schwere der Schwere der Schuld korrespondieren und nicht dem Aufwand, den es braucht, um einen Erziehungszweck zu erreichen.

Ginge es nur um Resozialisation, dann brauchte man NS-Täter und ihre Zwillinge im Sozialismus überhaupt nicht zu bestrafen, denn sie werden in einem demokratischen Rechtsstaat derartige Taten gar nicht wieder begehen können. Aber es gibt eben auch - und vorrangig - den Gesichtspunkt der Sühne, der Genugtuung für die Opfer.

Soweit also gehen wir konform. Dann schreiben Sie aber:

Zitat
Die Strafe soll den Täter nicht zu einem besseren Menschen machen, sondern ihn durch Abschreckung von einer Wiederholung abhalten. Menschen die ihren Trieb zu einem schwersten Verbrechen nicht kontrollieren können, und dieser Beweis ist bei einer Wiederholung erbracht, müssen für immer auf ihre Freiheit verzichten. M.E. wäre das fair.

Hierzu möchte ich zwei Anmerkungen machen:

- Je mehr Genetik und Hirnforschung voranschreiten, umso deutlicher wird, daß schwerkriminelles Verhalten sehr oft eine organische Grundlage hat. Es finden sich bei den Tätern Auffälligkeiten im Gehirn (beispielsweise abweichende Muster im fMRI-Scan) und manchmal auch genetisch. Dafür kann niemand etwas; so wenig, wie für eine verkorkste Kindheit. Fair erscheint es mir deshalb nicht, jemanden über die verhängte Strafe hinaus zu inhaftieren. Die Sühne ist ja mit dieser bereits geleistet.

- Wichtiger ist aus meiner Sicht der zweite Punkt: Resozialisierung liegt im Interesse der Gesellschaft selbst. Jemanden wirklich bis zu seinem Lebensende gefangen zu halten ist nicht nur eine extreme Strafe, sondern auch sehr teuer. Man kann übrigens an der Kriminalitätsrate in den USA sehen, wie teuer der weitgehende Verzicht auf Resozialisationsmaßnahmen (Rösch erwähnt das) die Gesellschaft zu stehen kommt: Wenn man nur einsperrt und die Leute ansonsten sich selbst überläßt, dann werden die Haftanstalten zu Brutstätten der Kriminalität. Man hätte dann im Grunde nur noch die Wahl, alle lebenslänglich einzusperren, was zum einen rechtsstaatlich nicht geht, zum anderen Unsummen kosten würde.

Auf Resozialisation und ggf. Therapie kann die Gesellschaft aus ihrem eigenen Interesse nicht verzichten; aber dies darf aus meiner Sicht - da sind wir uns einig - nie der primäre Zweck der Strafe sein. Strafe dient primär der Sühne und dem Schutz der Gesellschaft, auch in Gestalt der Generalprävention.

Herzlich, Zettel


Themen Überblick
Betreff Absender Datum
Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Zettel15.07.2011 08:37
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter stefanolix15.07.2011 09:36
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Vogelfrei15.07.2011 10:49
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Zettel15.07.2011 11:47
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Gorgasal15.07.2011 11:59
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Vogelfrei15.07.2011 15:19
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Zettel15.07.2011 11:36
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Gorgasal15.07.2011 11:57
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Zazaz15.07.2011 13:23
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Zettel15.07.2011 16:14
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Hausmann15.07.2011 16:47
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Erling Plaethe15.07.2011 09:53
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Zettel15.07.2011 12:08
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Erling Plaethe15.07.2011 13:35
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Zettel15.07.2011 13:56
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter dentix0716.07.2011 02:34
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Erling Plaethe16.07.2011 10:43
RE: Marginalie: Sicherungsverwahrung und Sexualtäter Zettel15.07.2011 16:05
Gewaltmonopol Llarian15.07.2011 22:11
RE: Gewaltmonopol stefanolix15.07.2011 23:07
RE: Gewaltmonopol Llarian16.07.2011 11:22
RE: Gewaltmonopol Erling Plaethe16.07.2011 13:54
RE: Gewaltmonopol Erling Plaethe17.07.2011 14:10
RE: Gewaltmonopol Gorgasal15.07.2011 23:12
RE: Gewaltmonopol Llarian16.07.2011 11:41
RE: Gewaltmonopol Gorgasal16.07.2011 13:48
RE: Gewaltmonopol Llarian16.07.2011 18:16
Kurzer Exkurs zu "Rückfallquoten" Llarian16.07.2011 13:13
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