Zitat von dentix07Ich will ja nicht kleinlich sein, aber Du schreibst: "....Schutz vor körperlicher Unversehrtheit....". Sollte das nicht heißen "Schutz der körperlichen Unversehrtheit"?
Und: "...dass Bürger den Schutz der [korrigiert!] körperlicher Unversehrtheit, den sie durch den Staat gewährleistet sehen wollen, nicht erhalten,...." Kann der Staat denn körperliche Unversehrheit gewährleisten und ist das seine Aufgabe? Ich meine es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit [kU im Folgenden] und dem Anspruch darauf! (gab mal einen - wie ich meine guten - Beitrag auf lawblog dazu) Beim Recht darauf, ist die Verletzung der kU strafbar und der Staat/die Justiz haben die Aufgabe einen Verstoß strafrechtlich zu verfolgen. Beim Anspruch auf kU müsste "der Staat" alles tun um meine kU zu gewährleisten; z.B. Küchenmesser, Leitern, Autos, Fahrräder etc, kurz alles was meine kU gefährden könnte, zu verbieten/zu unterbinden! So zumindest habe ich die Diskussion von Juristen dazu verstanden! Was das für die individuelle Freiheit bedeuten würde kann man sich leicht ausmalen.
Lieber dentix07! Das stimmt natürlich, "Schutz der körperlichen Unversehrtheit" muss es heissen, und "Recht" anstatt "Schutz". Es sollte auf die Abgabe des Gewaltmonopols vom Bürger auf den Staat abzielen. Danke für den Hinweis, ich hatte auch das Gefühl, dass diese Passage etwas hastig und unkorrekt formuliert war. Grüße Erling Plaethe
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