Zitat von GorgasalWenn man niemandem in den Kopf schauen kann, wie unterscheiden wir dann Wiederholungstäter von Nicht-Wiederholungstätern (und zwar bevor die Wiederholungstäter wiederholt tätern, und ebenso bevor wir Nicht-Wiederholungstäter 60 Jahre lang einsperren, nach denen sie trivialerweise Nicht-Wiederholungstäter sind)?
Das müssen wir gar nicht, es handelt sich um kein Klassifikationsproblem. Wenn wir einen Täter erwischen, dann ist es Aufgabe der Justiz dafür zu sorgen, dass der das nicht wieder tut. Das kann unterschiedlich erreicht werden, die Amerikaner beispielsweise sind der Meinung, dass ewiges Wegsperren eine gute Idee ist. Primitivere Strafrechte haben noch Körperstrafen dafür vorgesehen. Und die deutsche Justiz setzte dagegen das Modell der Resozialisierung. Die im Unterschied aber nicht funktioniert, wie wir ja nun erleben. Ich habe nichts gegen neue Modelle, aber funktionieren müssen sie schon, wogegen ich was habe ist die Verfolgung eines Modells, dass nicht funktioniert, weil Juristen das nicht zugeben wollen.
Wenn ich ihre Anmerkung richtig verstehe, geht es darum, woran wir erkennen können, ob ein Täter wiederholen wird oder ob er nicht zu denen gehört, die vielleicht dann keine neuen Taten begehen. Und diesem Täter wollen wir ja kein "Unrecht" tun. Ich meine das kann man. Ich meine das Gewaltverbrecher ihre Rechte erst einmal verwirken. Es ist eine bewusste Entscheidung ein Gewaltverbrechen zu begehen. Es ist eine bewusste Entscheidung die eigene Lust/Trieb/Befriedigung über das Wohlergehen eines anderen Menschen zu stellen. Es ist eine bewusste Entscheidung Gewalt zu begehen. Es ist ein bewusstes Überschreiten der Schwelle, die man nicht überschreiten darf.
Und wer all dies bewusst begeht, bei dem habe ich keine grossen Probleme ihn auch für immer von unserer Gesellschaft zu abzutrennen. Der normale Bürger hat immer das Recht des Zweifels, dass seine Schwelle funktioniert, der Gewalttäter hat diese nicht mehr.
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