Im Rahmen der oben geführten Diskussion, habe ich, nach dem Hinweis auf den Klassifikator, mal versucht herauszufinden, über was für Zahlen man eigentlich redet. Was man dabei findet ist nach meiner Meinung ziemlich erschütternd. Fast noch schlimmer als die Zahlen ist die Zahl der Verharmloser, die man findet, wenn man nach einschlägigen Begriffen sucht. Wenn man gerade die amtlichen Statistiken durch hat, die Zahlen etwa kennt und dann einer der professionellen Verharmloser völlig unbegründet gänzlich andere Werte streut, kann man sich schon ärgern.
Die besten Daten findet man, oh wunder, beim Bundesministerium für Justiz. Sehr aussagekräftig ist nach meinem Dafürhalten die Rückfallstatistik Legalbewährung: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/D...bewaehrung.html
Hier wird untersucht, ob und in welchm Maße, Personen, die in einem Referenzjahr (in diesem Fall 1994) verurteilt wurden in einem der vier Folgejahre wieder strafrechtlich in Erscheinung traten und zu welchen Höhen sie verurteilt wurden. Das Dokument ist zu Anfang etwas verharmlosend ("es werden nur 1/3 aller Täter rückfällig", viele Geldstrafen, etc.), aber die Zahlen stecken schon drin. Für die hier geführte Diskussion steckt die beste Information auf Seite 72. Dort wird aufgeschlüsselt, wieviele einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter (Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung) in den folgenden vier Jahren noch einmal verurteilt wurden. Es sind 45%, wovon 30 Prozent auf Freiheitsstrafen, von denen knapp 20% ohne Bewährung ausging. Das heisst nichts anderes, dass von den 1994 entlassenen Sexualstraftätern nahezu ein Drittel innerhalb von vier Jahren rückfällig wurde, denn wir können davon ausgehen, dass Freiheitsstrafen nicht fürs Schwarzfahren vergeben werden. Ein Drittel in vier Jahren ! Und das sind nur die Verurteilten, die Dunkeldstraftaten oder schwebenden Verfahren sind da nicht einmal enthalten. Aber machen wir auch die Gegenprobe. Ener weiteren Statistik des Bundesministeriums (bischen anderes Jahr, aber besser geht es halt nicht): http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/D...eutschland.html Laut Seite 28 kommt es in Deutschland pro Jahr auf etwa 7500 Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Wenn wir jetzt mal Kinder, Frauen und Alte aussen vor lassen (wenn wir keine Haare spalten wollen), haben wir in Deutschland vielleicht 25-30 Millionen erwachsene Männer, die potentiell eine solche Straftat begehen können. D.h. im weiteren Schluss die Wahrscheinlichkeit, dass ein bis dahin unauffälliger Bürger eine solche Tat begeht, liegt bei etwa 3500:1. Auf vier Jahre gerechnet sind es dann über den Daumen 1:1000. Beim verurteilten Sexualstraftäter 1:2.
Als Marginalie am Rand bemerkt: Bei Raub ist es übrigens noch schlimmer.
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