Zitat von Llarian
Zitat von Gorgasal Wenn man niemandem in den Kopf schauen kann, wie unterscheiden wir dann Wiederholungstäter von Nicht-Wiederholungstätern (und zwar bevor die Wiederholungstäter wiederholt tätern, und ebenso bevor wir Nicht-Wiederholungstäter 60 Jahre lang einsperren, nach denen sie trivialerweise Nicht-Wiederholungstäter sind)?
Das müssen wir gar nicht, es handelt sich um kein Klassifikationsproblem. Wenn wir einen Täter erwischen, dann ist es Aufgabe der Justiz dafür zu sorgen, dass der das nicht wieder tut. Das kann unterschiedlich erreicht werden, die Amerikaner beispielsweise sind der Meinung, dass ewiges Wegsperren eine gute Idee ist. Primitivere Strafrechte haben noch Körperstrafen dafür vorgesehen.
Gucken Sie mal, ich habe noch eine bessere Idee. Warum sollen wir warten, bis das erste Verbrechen begangen wurde, und dann erst auf den Wiederholungsfall abstellen? Fast alle Vergewaltigungen werden von Männern zwischen 15 und 50 Jahren durchgeführt. Sperren wir also alle diese Leute ein, und schon haben wir keine Vergewaltigungen mehr.
Zitat von Llarian Und die deutsche Justiz setzte dagegen das Modell der Resozialisierung. Die im Unterschied aber nicht funktioniert, wie wir ja nun erleben.
"Nicht funktioniert", aha. Aus einem Fall eines fälschlich als resozialisiert bezeichneten Täters, der wieder ein Verbrechen begangen hat, folgern Sie messerscharf, dass Resozialisierung nicht funktioniert. Folgern Sie auch aus einem einzigen Motorschaden, dass das Auto als solches nicht funktioniert? Haben Sie irgendwelche Zahlen, wieviele Täter wie gut resozialisiert werden?
Zitat von Llarian Ich habe nichts gegen neue Modelle, aber funktionieren müssen sie schon, wogegen ich was habe ist die Verfolgung eines Modells, dass nicht funktioniert, weil Juristen das nicht zugeben wollen.
Sie meinen, wir verfolgen die Resozialisierung nur deswegen, weil Juristen nicht zugeben wollen, dass sie nicht funktioniert? Könnten Sie sich prinzipiell auch vorstellen, dass Ihr obiger Syllogismus nicht ganz so überzeugend sein mag, wie Sie es anscheinend sehen?
Zitat von Llarian Wenn ich ihre Anmerkung richtig verstehe, geht es darum, woran wir erkennen können, ob ein Täter wiederholen wird oder ob er nicht zu denen gehört, die vielleicht dann keine neuen Taten begehen. Und diesem Täter wollen wir ja kein "Unrecht" tun. Ich meine das kann man. Ich meine das Gewaltverbrecher ihre Rechte erst einmal verwirken. Es ist eine bewusste Entscheidung ein Gewaltverbrechen zu begehen. Es ist eine bewusste Entscheidung die eigene Lust/Trieb/Befriedigung über das Wohlergehen eines anderen Menschen zu stellen. Es ist eine bewusste Entscheidung Gewalt zu begehen. Es ist ein bewusstes Überschreiten der Schwelle, die man nicht überschreiten darf.
Und wer all dies bewusst begeht, bei dem habe ich keine grossen Probleme ihn auch für immer von unserer Gesellschaft zu abzutrennen. Der normale Bürger hat immer das Recht des Zweifels, dass seine Schwelle funktioniert, der Gewalttäter hat diese nicht mehr.
Prima. Aber warum schränken Sie Ihr Konzept auf Gewalttäter ein? Auch Diebe treffen die bewusste Entscheidung, einem anderen Menschen etwas wegzunehmen. Und Schwarzfahrer treffen auch die bewusste Entscheidung, im Zug nicht zu bezahlen. Vielleicht sperren wir die besser auch alle weg und trennen sie von der Gesellschaft ab?
Ist das nur mein persönlicher Eindruck, oder hat die Qualität der Diskussion hier in letzter Zeit merklich abgenommen? Ist das die Hitze?
-- Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
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