Zitat von LlarianDie Idee der Kolonie klingt auf den ersten Blick ganz gut, sie ist nur nicht mit der derzeitigen, deutschen Justiz vereinbar. Wie man es auch dreht und wendet ist eine solche Kolonie ein Gefängnis. Ein großes Gefängnis vielleicht, ein sehr angenehmes, ein humanes, aber immernoch ein Gefängnis. Das Verfassungsgericht hat aber in seiner unendlichen Weisheit bestimmt, dass eine Strafe, die ein ewiges Einsperren vorsieht, gegen die Menschenwürde verstösst (völlig ungeachtet, dass das weltweit gänzlich anders gesehen wird). Und mit diesem Urteil sitzen wir erst einmal fest.
Zunächst mal muss die deutsche Justiz feststellen, dass das ein Fehlurteil war (das wird sie vermutlich leider schon nicht schaffen). Wenn es aufgehoben wäre, dann könnte man über solche Modelle nachdenken. Das Problem ist, dass das einer Revolution der Justiz gleichkommt, die sich ja selber offensichtlich gar nicht bewusst darüber ist, wie sie wahrgenommen wird, und wie sehr sie den Staat gefährdet.
In dem angesprochenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verweist dieses auf §2 des Strafvollzugsgesetzes:
Zitat § 2 Aufgaben des Vollzuges
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Jetzt frage ich mich, wird die Erfüllung der Aufgabe des Stafvollzuges auch von Zeit zu Zeit evaluiert? Ab welcher Rückfallquote gilt diese Aufgabe als erfüllbar? Ist der Weg das Ziel? Wie lange hat die Judikative bei der Erfüllung dieser Aufgabe Zeit, und wann ist es theoretisch möglich festzustellen, dass die Aufgabe, unter Angabe der Gründe, nicht erfüllbar ist. Ich beziehe mich mit diesen Fragen ausschließlich auf den 1.Satz des §2. Das Vollzugsziel muss m.E. erreichbar sein.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.