Zitat von FAB.Auch wenn es im drüben angesprochenen Kontext jedenfalls im technischen Sinne des § 81 StGB eher fernliegt.
Was nun vor allem daran liegt, daß dieser Paragraph ganz untypisch eingeschränkt ist. Da reicht es nicht, wie im klassischen Verständnis sein Land schwer zu schädigen - da muß es ja gleich bestandsgefährdend sein.
Wenn z. B. ein Bundeskanzler sich von einer fremden Großmacht dafür bezahlen läßt, daß er zu Lasten Deutschlands deren Interessen vertritt, dann wäre das früher eindeutig Hochverrat gewesen. Gilt heute nicht einmal mehr als läßliche Sünde.
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