Ich bin von der ganzen Sache auch nicht eben begeistert, will aber mal auf einige Punkte hinweisen, die die Konstruktion nicht ganz so problematisch erscheinen lassen, zumindest nicht, wenn es um die Frage geht, ob Deutschland auf diesem Wege finanziell über den Tisch gezogen werden könnte. (Daß eine gewisse Machtverlagerung von der Legislative zur Exekutive stattfindet, mag sein, ist aber in der EU ja auch nicht ungewöhnlich.)
1) Der sogenannte "Gouverneursrat" ist im wesentliches nichts anderes als die Versammlung der Finanzminister der Eurozone; d.h. es wird letzlich nur dem Namen nach eine neues Gremium geschaffen (Art. 5).
2) Die Stimmrechte im ESM hängen von dem zur Verfügung gestellten Kapital ab (Art. 4).
3) Für alle Beschlüsse des Rates ist entweder Einstimmigkeit oder eine "qualifizierte" Mehrheit von 80 % erforderlich. Wenn ich nicht völlig daneben liege, heißt das - zusammen mit 2) -, daß Deutschland (das mit mehr als 27 % am ESM beteiligt ist) über eine Art Vetorecht verfügt.
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