Zitat von Fritz ... dann sei die Frage gestattet, warum wir dann eine solche Regelung im Vertrag finden? Wenn es nichts zu regeln gibt?
Es gibt schon etwas zu regeln. Da diese spezielle Behörde neu ist, müssen für ihre Bediensteten auch die entsprechenden Regeln festgelegt werden. Aber diese sind inhaltlich nicht neu, sondern entsprechen wohl 1:1 den Regeln für die bestehenden Institutionen (das ist jedenfalls meine Annahme, geprüft habe ich die Details nicht).
Zitat Im übrigen kann ich Ihrem Gedanken natürlich folgen, halte es aber trotzdem für schlecht, bei EU-Bediensteten mit anderen Steuersätzen zu arbeiten, das verschleiert nämlich die Vergleichbarkeit der Einkommen und der Verdacht der Irreführung liegt nahe.
Nur um Mißverständnissen vorzubeugen: Das sind natürlich nicht meine Gedanken. Ich versuche nur zu erklären, was man sich damals bei diesen Regeln wohl gedacht hat. In der Tat ist diese Regelung problematisch und die EU-Angestellten stellen sich damit nicht schlecht. Aber im Vergleich ist das ein recht nebensächliches Problem.
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