Zitat von JeffDavisEin DRS darf also die rechtswidrigen und undemokratischen Mittel Willkür und Gewalt bis hin zum Mord als Mittel nutzen. Und bleibt trotzdem ein DRS, denn er gehört zu den Guten, und das ändert sich nie nicht! Während ein Staat, der kein DRS ist, dieselben Mittel aber nicht benutzen darf, weil er ein ganz Pöhser ist.
Werter JeffDavis, erlauben Sie mir, bei diesem Gedanken einzusteigen. „Oberst“ Gaddafi war ja nun seinerseits kein Unschuldslamm. Gestehen Sie den USA nach den Anschlägen in Lockerbie und auf „La Belle“ oder dem französischen Staat nach dem Attentat auf die UTA-Maschine, die alle von Gaddafi zumindest gutgeheißen, wenn nicht angeordnet wurden, kein Recht auf Selbstverteidigung zu? Zählt für Sie hier das Rechtsstaatlichkeitsgebot mehr als das Ausschalten eines Feindes? Gibt es eine Grenze, ab der sich das ändert – beispielsweise bei Osama bin Laden?
(Damit kein falscher Eindruck entsteht: das sind ernstgemeinte Fragen, keine Verbalattacken. Ich konnte kein Statement Ihrer Sicht zu der Tötung von ObL finden, daher meine Fragen nach der Abgrenzung.)
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