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Urlauber
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31.10.2011 18:47 |
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RE: Zitat des Tages: Die Leistung der Kanzlerin
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Antworten
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Zitat von FTT_2.0
Zitat von Urlauber Das ist auch (einen anderen konnte mir jedenfalls noch keiner nennen) der Grund für juristische Perversionen (selbst einem Jura-Student im ersten Semester würde so was rechts und links um die Ohren geknallt) wie GG Art. 23 / 144(2). Und deshalb, lieber Zettel, ist das
Das Beispiel verstehe ich nicht wirklich. Unabhängig davon, dass Erstsemestern in Jura alles rechts und links um die Ohren geknallt wird, kann ich mich nicht daran erinnern, dass wir uns Rechtsnormen ausdenken mussten und daran gemessen wurden.
Es gibt rechtswissenschaftliche Literatur ohne Ende. Und höchstrichterliche Entscheidungen noch und nöcher. Aber keinem scheint aufzufallen, dass das GG (die höchste Rechtsquelle immerhin) zu einem Schmuddelblatt verkommen ist.
Es ist rechtens, einen Artikel ersatzlos zu streichen. Es ist auch rechtens, neue Artikel einzufügen. Allerdings mit einer Einschränkung: Der neue Artikel darf nicht an derselben Position des alten stehen, sodass die Gesetzeshistorie erhalten bleibt. Als Beispiel das Strafgesetzbuch, wo zu ca. 36 Paragraphen kein Text mehr steht, sondern „weggefallen“. Im Fall von GG Art. 23 wurde eben gegen diese Regel verstoßen. Der Artikel wurde nicht gestrichen. Und es wurde auch kein neuer angehängt. Art. 23 wurde überblendet. Überblendungen werden eigentlich nur in Vertuschungsabsicht durchgeführt. Das aber ist unzulässig. Die Literatur, auch Urteile, beziehen sich nun mal auf die Nummerierung. Allein schon das Problem, dass sich viele frühere Gerichtsurteile auf diesen überblendeten Artikel 23 beziehen, macht diese Urteile nicht mehr nachvollziehbar.
Und was ist das für ein Unfug, wenn Art. 144(2) auf Art. 23 verlinkt - wo sich dann was vollkommen anderes als versprochen findet?
Dummheit kommt für diesen Nonsens als Ursache nicht in Frage. So dumm kann man gar nicht sein. Die Ursache liegt an der Stelle, auf die Rayson verwiesen hat.
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