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fedchan
Beiträge: 122
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31.10.2011 19:31 |
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RE: Zitat des Tages: Die Leistung der Kanzlerin
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Zitat Urlauber Es ist rechtens, einen Artikel ersatzlos zu streichen. Es ist auch rechtens, neue Artikel einzufügen. Allerdings mit einer Einschränkung: Der neue Artikel darf nicht an derselben Position des alten stehen, sodass die Gesetzeshistorie erhalten bleibt.
Wo steht das?
Zitat Urlauber Art. 23 wurde überblendet. Überblendungen werden eigentlich nur in Vertuschungsabsicht durchgeführt. Das aber ist unzulässig.
Wo steht das?
Zitat Urlauber Die Literatur, auch Urteile, beziehen sich nun mal auf die Nummerierung. Allein schon das Problem, dass sich viele frühere Gerichtsurteile auf diesen überblendeten Artikel 23 beziehen, macht diese Urteile nicht mehr nachvollziehbar.
Es sei denn natürlich, man verwendet alte Textfassungen, die gern auch mal in Synopsen abgedruckt werden. In der rechtswissenschaftlichen Diskussion bezieht man sich dann auf § XY a.F., wobei die Abkürzung a.F. für "alte Fassung" steht.
Zitat Urlauber Und was ist das für ein Unfug, wenn Art. 144(2) auf Art. 23 verlinkt - wo sich dann was vollkommen anderes als versprochen findet?
Der rechtswissenschaftliche Fachausdruck für Verweisungspannen im Gesetzgebungsverfahren lautet: "Redaktionsversehen".
Gruß, fedchan
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