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RE: Zitat des Tages: Die Leistung der Kanzlerin
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Antworten
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Zitat von Urlauber
Es ist rechtens, einen Artikel ersatzlos zu streichen. Es ist auch rechtens, neue Artikel einzufügen. Allerdings mit einer Einschränkung: Der neue Artikel darf nicht an derselben Position des alten stehen, sodass die Gesetzeshistorie erhalten bleibt. Als Beispiel das Strafgesetzbuch, wo zu ca. 36 Paragraphen kein Text mehr steht, sondern „weggefallen“. Im Fall von GG Art. 23 wurde eben gegen diese Regel verstoßen. Der Artikel wurde nicht gestrichen. Und es wurde auch kein neuer angehängt. Art. 23 wurde überblendet. Überblendungen werden eigentlich nur in Vertuschungsabsicht durchgeführt. Das aber ist unzulässig. Die Literatur, auch Urteile, beziehen sich nun mal auf die Nummerierung. Allein schon das Problem, dass sich viele frühere Gerichtsurteile auf diesen überblendeten Artikel 23 beziehen, macht diese Urteile nicht mehr nachvollziehbar. Und was ist das für ein Unfug, wenn Art. 144(2) auf Art. 23 verlinkt - wo sich dann was vollkommen anderes als versprochen findet?
Ich entnehme Ihren Ausführungen, daß Sie sich in der Juristerei nicht auskennen, oder? 
Ansonsten darf ich auf Fedchans Anmerkungen verweisen und Ihnen empfehlen, die Teesorte zu wechseln. Die jetzige regt Sie offenbar zu sehr auf. Das ist nicht nur unnötig, weil da nichts "vertuscht" oder "überblendet" ist, sondern schadet auch der Gesundheit. 
Gegen die Texte neuer staatlicher Regelungen liest sich das preußische Exerzierreglement wie das Feuilleton einer liberalen Wochenzeitschrift.
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