Zitat von DagnyIm Tagesspiegel aber die Frage, warum man den ersteren das Verhalten durchgehen lässt, zu Guttenberg aber besonders kritisch sieht:
Überzeugt mich nicht. Bei zu Guttenberg geht es um die inkorrekte Zuschreibung fremder Leistungen als eigene. Bei den Piraten geht es darum, fremde Leistungen zu verwerten, ohne zu bezahlen. Die Piraten wollen ja nicht Musik von irgendwelchen Chartsternchen als ihre eigene ausgeben, sondern sie nur unentgeltlich weiterverbreiten. Während zu Guttenberg nichts raubkopiert hat. Das sind zwei grundverschiedene Gesichtspunkte, die sinnloserweise gemeinsam unter das Urheberrecht fallen.
Gut auf den Punkt gebracht.
Wobei es schon beides zum Urheberrecht im weitesten Sinne passt, in dem einen Fall geht es allerdings um ein (wirtschaftliches) exklusives Verwertungsrecht, im anderen um Urheberpersönlichkeitsrechte.
Aber sie haben Recht, das sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge, wenn man mal davon absieht, dass beide, wenn überhaupt, nur dem Urheber originär zustehen.
Was ich nicht verstehe ist, warum zu Guttenberg nicht zusätzlich mit seinem ungekennzeichneten Übernehmen fremder Passagen auch gegen das exklusive Verwertungsrecht verstoßen (raubkopiert) haben soll?
Und was ist mit der öffentlichen Untersuchung seiner Doktorarbeit in einer Wiki? Klar, hier wurde nach der Quelle gesucht und dann angegeben, häufig dürfte der Umfang aber das Zitatrecht gesprenngt haben, auch wenn auf der Wiki die Quelle angegeben wurde (nachdem man sie fand). Und wurden mit dem nicht zusammenkopierten Teil der Doktorarbeit nicht Guttenbergs Urheberrechte durch die Veröffentlichung verletzt?
Kennt sich da jemand besser mit der Rechtslage aus?
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