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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 17 Antworten
und wurde 2.454 mal aufgerufen
Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"  
Urlauber

25.01.2012 22:33
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Antworten

Zitat von FAB.

Zitat von Urlauber
Er hat ja viel Zeit investiert, um seine Weltsicht lang und breit auszuwalzen. Die „Declaration“ ist sozusagen seine Persönlichkeit. (...) Da trifft es sich doch gut, dass Breivik (obwohl dafür keine Anzeichen erkennbar sind, aber was versteht ich Laie schon davon) geisteskrank ist.


Haben Sie sich dieses mit "Deklaration" oder "Manifest" durchaus unpassend bezeichnete wirre 1400-Seiten-Kompilat einmal angesehen? Der Anteil an zusammenkopierten Fremdtextfragmenten liegt bei grob geschätzt 80%, davon nicht gerade wenig schlicht aus der Wikipedia. Der Rest, der von Breivik selbst stammen dürfte, ist ... unheimlich. Eine tendenziell wahnhafte Selbst- und Weltwahrnehmung kommt - für mich als Laien - doch recht deutlich zum Ausdruck. Etwa wenn er mit einem imaginären Mitverschwörer die Weltpolitik der nächsten 200 Jahre entwirft und dabei nach Stalin- oder Hitlermanier ganze Staaten und Völker verschiebt oder liquidiert. Oder wenn er sich an einer anderen Stelle in eine Opferrolle als religiöser "Märtyrer" hineinsteigert. Man schaut sich um und bewegt sich unauffällig in Richtung des nächstgelegenen Ausgangs.


Ich hatte ja schon mal (das Posting wurde vom Hausherrn gelöscht) meine Erfahrungen mit der Psychiatrie angedeutet.
Nachdem ich in diesem unfreiwilligen Crashkurs die psychiatrische und Rechtspraxis kennen lernen durfte, war ich ja quasi genötigt, mich mit der „Papierlage“ zu vertraut zu machen.

Für die Feststellung der Verrücktheit im rechtlichen Sinn reicht nicht, dass jemand ein „Ding an der Waffel“ hat. Es müssen zusätzliche Merkmale hinzukommen. Im Betreuungsrecht (interessanterweise hatte die Vormunschaftsrichterin zutreffend in den Betreff geschrieben „Betreuung gegen Herr …“) muss Selbst- oder Fremdgefährdung hinzukommen.
Im Strafrecht (§§ 20 und 21 StGB) ist für die Feststellung der Schuldunfähigkeit die zur Tatzeit entweder totale Geistesschwäche oder zumindest verminderte Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit notwendig.

Breiviks war Einzelgänger. Er hat nirgendwo Anschluß gefunden, der Typ war allen unheimlich. Als „verrückt“ haben ihn alle eingeschätzt. Aber dieses „verrückt“ war ja nur im übertragenen Sinne gemeint. So wie etwa Röttgen verrückt ist, der jedem Menschen ein bestimmtes CO2-Kontingent zugestehen will (Gute Idee übrigens. Zweimal zur Klimakonferenz geflogen: Rübe ab).

Für die Feststellung der Strafunfähigkeit muss nachgewiesen werden, dass er zur Tatzeit noch mehr „verrückt“ war als sonst. Solche Untersuchungen sind nicht einfach und bergen darüberhinaus großes Missbrauchspotenzial.
Breivik hat die Taten jahrelang zielstrebig vorbereitet. Er hat sich dabei Sachkenntnisse angeeignet, die einem nicht frei Haus geliefert werden. Ebenso hat er sich Materialien besorgt, über die man nicht auf der Straße stolpert. Seine Verbrechen waren die Vollendung seiner jahrelangen Planung und Tatvorbereitung. Die durchaus komplexe Tatausführung war gekennzeichnet (auch wenn diese Begriffe hier deplaziert wirken) durch Perfektion, hohe Professionalität.
Verminderte Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit? Auf den ersten Blick jedenfalls nicht.

Nach ausreichender Übung sind auch komplexe Tätigkeiten durchaus im Zustand der Geistesschwäche realisierbar. Aber es sind Tätigkeiten (z.B. Autofahren), bei denen die Person durch jahrelanges üben eine Routine erworben hat, mit der das „auch im Schlaf“ geht. Wussten Sie, dass es unter den Chirurgen Alkoholiker gibt?

Breiviks Tathandlungen waren keine Routinetätigkeiten. Den Sprengkörper bauen, transportieren, an der ihm geeignet erscheinenden Stelle platzieren, den Zeitzündermechanismus richtig betätigen … das macht man nicht jeden Tag. Die Morde auf der Insel erst recht nicht.

Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit schuldunfähig war. Wir kennen die Akten nicht.
Aber diese Schuldunfähigkeit wurde bis dato nur behauptet. Eine plausible Erklärung, insbesondere ein Widerlegung des oben beschriebenen, habe ich noch nicht gelesen.

Wenn ein wahnsinniges Weltbild die hinreichende Bedingung für die Feststellung der Schuldunfähigkeit wäre, wären alle Schwerverbrecher vor Bestrafung sicher. Das kann es ja nicht sein.


Themen Überblick
Betreff Absender Datum
Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Zettel13.01.2012 19:17
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Schäl14.01.2012 00:15
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Zettel14.01.2012 01:50
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Schäl11.02.2012 08:52
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Tiefseetaucher11.02.2012 15:54
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? C.14.01.2012 02:39
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Tischler14.01.2012 18:32
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Llarian14.01.2012 23:07
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Tischler15.01.2012 13:05
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? C.15.01.2012 13:51
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Urlauber15.01.2012 18:46
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Rayson15.01.2012 19:39
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Urlauber21.01.2012 13:27
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Rayson22.01.2012 22:45
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Urlauber23.01.2012 23:06
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? FAB.24.01.2012 07:44
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Urlauber25.01.2012 22:33
RE: Anders Breivik - Psychopath oder schizophren? Zettel26.01.2012 08:35
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