Definition "Kanzlermehrheit" laut Wikipedia: "Kanzlermehrheit ist eine informelle Bezeichnung für eine bestimmte Mehrheit der Mitglieder des deutschen Bundestags. Sie wird in den Medien und in der politischen Diskussion verwendet. In der Verfassung wird diese Mehrheit als „Mehrheit der Mitglieder des Bundestages“ umschrieben und im Artikel 121[1] als „die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl“ definiert."
Und wie war es bei der Abstimmung? 496 Abgeordnete stimmten mit Ja 90 Abgeordnete stimmten mit Nein 5 Abgeordnete enthielten sich 20 Abgeordnete waren nicht anwesend.
Die "Kanzlermehrheit" von 311 Abgeordneten wurde also locker erreicht. Die zahlreichen anderslautenden Überschriften sind schlicht falsch.
(...)
1. Eine so definierte "Kanzlermehrheit" gibt es im Grundgesetz schlicht nicht. 2. In der Praxist wird eine so definierte "Kanzlermehrheit" regelmäßig verpasst. Man schaue sich bei den vielen Abstimmungen im Bundestag einfach einmal die Präsenz an. Da ist schon durch Augenschein offensichtlich, dass eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestags nicht zu erreichen sein wird. Und ganz praktisch hat die Regierung auch bei der ESM-Abstimmung nur deshalb eine "eigene" Kanzlermehrheit verpasst, weil nicht alle ihre Abgeordneten anwesend waren. Das ist also ein Vorgang, wie er in jeder Legislaturperiode hunderte Male vorkommt.
Um ehrlich zu sein, ist für mich "Kanzlermehrheit" in meinem Sprachgebrauch ebenfalls eine Mehrheit, die a) eine Mehrheit der MdBs umfasst, b) die sich aus den Mitgliedern der Koalitionsfraktionen rekrutieren.
Nach meinen Verständnis möchte ja "Kanzlermehrheit" eine Gruppe beschreiben, die die Regierung allgemein stützt und nicht irgendeine sachpolitische "Zufallsmehrheit". Ob das GG von solch einer Mehrheit spricht, ist ja vollkommen egal. Es handelt sich um eben um ein politisches Konzept und darüber hinaus sind (absichtlich) so viele Dinge in der Verfassung unerwähnt, die aber politisch bedeutsam sind, z.B. die "Opposition" als solche und ihre Rechte. (Ich glaube, in Deutschland gibt es nur eine oder wenige Landesverfassung, die eine Opposition erwähnen.)
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